D) vorhabender beschrei-bung der christlichenStaa-ten/ und deren Verfassun-gen/erfordert die lehr - artder klugen alten vorfahren/ja die natur der wissen-schafft an und vor sich selbst/daß/ ehe man zu denen sondersachenderregie-rungen solcher Staaten fürschreite/ vorher eineallgemeine anzeige geschehe/ was ein Staatund gemeine bürgerliche gesellschafft sey / woherder Ursprung rühre/ wie und auf was weise/auch zu was ende der Regenten-ftand verord-net/und mit der Majestät begäbet sey / durchwas zmhun und beyhülffe die gerechtsame derMajestät in geistlichen und weltlichen fachengeübet / und zur erlangung des vorgesetztenzwecks gebrauchet zu werden pflegen: Wiesich der Regent seiner Obliegenheit nach zu ver-halten ; wie vielerlei) gattungen der regie-rungs-formen ftyn; was die schuldigkeit derStände und unterthanen eines Staats mit sichbringe; was vor mittel fürzukehren/ den Staatzu erweitern/ oder wenigstens in seinem weienzu erhalten; durch was zufalle derselbe verän-dert/geschwächt/ oder gar zu gründe getilgetwerde. Von diesen allen und was noch mehrzum vorbewuste und zu desto eigentlicherem be-griffe derer nachfolgenden p^ticulor-berichteneines jeden christlichen Staats in Europa ge-hörig/thut gegenwärtiger Europaische Heroldin nachgesetzter abhandlung kürtzlichen Vortrag/und wendet sich hernach zur Haupt - Handlungselbst/ berühret bey jedem christlichen Staatdie alten und neuen bey denen Regenten unddero regiments-Verfassungen/bey der großeund macht der lande / dem kirchen-westn undder religion / so wohl bey denen commercienund dergleichen zu krieges - und friedens - zeitenvorgefallene begebenheiten / revoluüonen undHandlungen; er giebt so dann die matcrialischeBeschaffenheit derer bey itzigen zeiten iedemStaat ein - und zugehörigen lande und Pro-vintzien zu erkennen: Und vermeldet darauffder itzigen Regenten allerhöchste/ höchste undhohe ankunffren/f2miiien,tituigturen/ wapen/prominenten/ durchlauchtigste unverwandtenund Fürsten von geblüte/ dero Hof-Staat;auch bey einigen die mächtige und hochansehn-Arste Haupt - Handlung.
liche Stände der Reiche und lande/und wie die-se regieret werden/was der Staat oder beherr-schung vor eine form und emrichtung habe/wasdie ktäffw des Staats an einkünfften/ volckeund Lrmatmen zu wasser und lande vermögen/und me selbiger wider alle inner-und äußerlicheunruhe und Vergewaltigungen würcklich ge-sichert sey / oder woran der mangcl liege/ wasvor anspräche der Staat gegen andere Poten-taten habe / oder von andern gegen sich leidenmüste: Was oeS Staats inner-und äußerli-ches interesse sey/wie es mit der religiön undKirchen-Staat / so wohl mit dem commercien-und policey-wesen desselben eigentlich bewandt/und was etwa itziger zeit bey obhandenem zu-stande dieses fürtrefflichsn welt-theils Europaallenthalben vor rathschläge und politische aspe-cten zu bemercken sind. Und erstattet berühr-ter Herold von diesen allen seinen auf jedesReichsund Staats fundamental-gesetze/ her-kommen und Übung gegründeten unpartheyi-sehen bericht/ theils ausführlich / theils auch nurbeyläufig/ wie es der fachen bewandniß und desVorsatz dieser handelung mit sich bringet / und mdiesem wichtigen und fast gefährlichen unter-fangen das vermögen zugeben will.
Es wird zwar insgemein auch ausserhalb des Der mettsu)stands der gnaden mit dem weisen Aristotelcvorausgesetzet / daß der mensch von natur zueiner bürgerlichen gesellschaffc geneiget/ und derstillen einsamkeit abhold sey: denn es hat ihnder allerweiseste Schöpffer/ nechst dem haupt-werck seiner ehre und Herrlichkeit/ welche dermensch im stände der Unschuld und seligkeit prei-sen solte / anders nicht gebildet/ als zur gesell-schaffc/und sähe nicht vor gut an/daß er alleinwäre; wurde dahero rathes/ ihm eine gehülffinvon fast gleichem verstände / conto rm amwillen / begierden / Wesen und würde zuzuord-nen/weil die bereits vorhin erschaffenen thiereder Vergnügsamen gesellschaffc unfähig waren.
Es war auch an feiten der heiligen Dreyeinig-keit GOTTes alsobald das absehen/dieses er-ste paar der menschlichen gesellschafftere in fe-gen und Vermehrung zu setzen/ welche sich unter-einander lieben/ wohl begehen/einer des andernnutzen und Wohlfahrt suchen / und den allgemei-nen zweck der Herrlichkeit ihres Schöpffers mitÄ einan-