Rachtungen 1350—64.
II. 23
Letzteren durch Emmerich Menkeshorn, einen Wappener vonFlamborn.
1350 Juli 15. Vzb. des Conrad v. Nelle und seiner SchwesterDanyse.
— Juli 19. Frowin v. Hutten, Edelknecht, erklärt, dass er dieSchlichtung seiner und seiner Geschwister Conrad, Ludwig,Hedwig und Irmele Zweiung mit der Stadt Gelnhausen dem Rathzu Eft übertragen habe für den Fall, dass die bereits von ihmgewählten Schiedsrichter die Sache nicht beilegen könnten.
1351 Okt. 20. Vb. und Hülfevertrag des Philipps v. Falkinstein desAeltesten mit der Stadt Fft.
— s. d. Sühnebrief zweier von Regensburg und eines von Nürnbergmit Conr. v. Wynsperg wegen seines Angriffes auf sie und Er-klärung über den damit verbundenen Verzicht von Friedberg,Wetslar und Gelnhausen.
1352 Juni 7. Gerlach Herr v. Isenburg versteht sich zu einem Waffen-stillstand in der Fehde, welche er wegen seiner Forderung anKg. Karl IV. mit Fft, Friedberg und Gelnhausen begonnen hatte.
1353 Jan. 17. Gerlach Herr v. Isenburg erklärt seine Fehde mit Fftfür aufgehoben.
— Febr. 5. Herman Graf v. Hennenberg stellt der Stadt Fft einenVerzichtleistungsbrief aus in Betreff der von ihr vorgenommenenGefangenhaltung eines seiner armen Leute.
1356 J an. 21. Vzb. der Wittwe des Ritters Ruprecht v. Sunnenbergund ihres Sohnes Galle.
— Juni 15. Vb. des Galle v. Sunnenberg.
1360 Okt. 14. Vzb. des gefangen gewesenen Edelknechtes LudewigMul v. Fouczperg.
1362 März 16. Notiz über das Ausschwören der colinschudir Contze,Macken Sohn, und Geselle aus der Stadt.
1363 März 30. Ulrich III. v. Hanau entsagt seinen Ansprüchen andie in Fft aufgenommenen Hörigen.
1364 Jan. 31. Ebirhard Herr zu Eppinstein verzichtet auf denSchaden, welchen seine Leute beim Zuge der Ffter mit Güntherzu Swarczburg gegen Eylteffil erlitten haben, sowie auf die25 Mark der Ffter Judenbeede, welche seit dem Untergang derFfter Juden versessen waren.
— Juli 12. Otto der Junge, Landgraf v. Plessen bezeugt, dass dervon Fritz v. Slitese dem Jungen an Dentzersfeldern gescheheneStrassenraub ohne vorherige Klage erfolgt sei. Abschrift.