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Reichssachen-Urkunden 1435 — 40.
1435 Febr. 23. Gegenseitige Zusagen des Hans v. Erlekeim und derStadt Fft über die vorübergehende Freilassung Reinhard Sledornsdurch Ersteren. Notariats-Instrument. 224
— Febr. 27. Vollmacht für die Fftischen Abgeordneten zur Empfang-nahme des von Elans v. Erlekeim gefangenen Reinhard Siedornund zur Bürgschaftleistung bei dessen Freigebung. 225
— Mai 2. Bevollmächtigung des Baseler Konzils für die von ihmzum Ffter Reichstag geschickten drei Gesandten. 221)
1436 Juni 9. Erklärung des Ffter Rathes über die GefangenhaltungReinhard Siedorn durch Hans v. Erlekeim. Entwurf und Aus-fertigung. 227a u. b
— Juni 13. Das Vehmgericht zu Herke erklärt Hans v. Erlekeimwegen seiner Gefangenhaltung Reinhard Sledorns für schuldig.
228
1437 Jan. 4. Urtheilsspruch des Herzogs Adolf v. Jülich im Rechts-streit des Hans v. Erlekeim mit Wigand Siedorn, Hugo Schelmund Heinrich Stillebusch betr. die Gefangenhaltung Reinhard Sledorns.
231
— Jan. 5. Manifest der Stadt Köln wider Junker Walraff vonMörs. 230
— Febr. 9. Entwurf des Sühnebriefes Ffts mit Gilbrecht Riedesel. 232
— Febr. 28. Manifest des Herzogs Philipp v. Burgund enthaltendseine Verantwortung wegen dessen, was zu Brügge geschehen war.Abschrift. 233
— Nov. 24. Werner v. Eppstein belehnt Joh. v. Heygen mit einerGülte auf der Kellerei zu Butzbach. 234
1438 Juni 13. Papst Eugen IV. überschickt Fft seine Antwort aufdas Gesuch des Kurfürsten betr. Verlegung des Konzils etc. undfordert zur Beschickung eines in seiner Antwort verlangten Tagesauf. 234a
1439 April 29. Fft bevollmächtigt seinen Schreiber Wigand Vogt vonReichelsheim, ihn wegen der ungesetzlichen Vorladung des Rathesvor das Landgericht des Burggrafen zu Nürnberg zu vertreten. 235
— Nov. 21. Manifest des Ffter Rathes betr. die Räubereien Eber-hards v. Urbach und seiner Helfer Diether Landschades v. Steinach,Hans Kalbs v. Rinheim und Konrads v. Helmstat. 23(5
1440 Juni 16. Fft kauft das Hattsteinische Mannlehen von jährlich10 Gulden für 100 Gulden zurück, dagegen Dietrich v. Hattstein derStadt den Cleberger und den Rudelnhof zu Brand-Oberndorf abgiebt,welchen Fft ihm wieder zu Mannlehen ertheilt. Gleichzeitige undspätere Abschrift. 237a u. b