Reichssachen-Urkunden 1350—55.
1350, 140011. 1444. Gnadenbriefe und Privilegien - BestätigungenKarls IV., Ruprechts und Friedrichs III. für die Stadt Gelnhausen.Beglaubigte Abschrift v. 1458. 36
1351 Juli 29. Fft stellt der Stadt Aachen eine Schuldverschreibungaus für die Geldsumme, welche diese an Johann v. Falkensteinfür die ihm zu Butzbach angehaltenen Gewände gezahlt hatte. 37
— Sept. 17. Kuno v. Falkenstein, Dompropst und Vormund desStiftes zu Mainz, verbündet sich für dieses und für sich mit derStadt Fft. 38
— Okt. 19. Vertrag Philipps v. Falkenstein des Aeltesten mit Fftbetr. die in seinem Land wohnenden Ffter Ausbürger. 36
1352 März 1. Papst Clemens VI. ertheilt dem Dylo Kepeler undseiner Gattin das Recht, dass ihr Beichtvater ihnen beim Sterbeneinen vollen Sündenerlass gewähren dürfe. 39b
— Aug. 22. Erzb. Balduin v. Trier, Pfalzgraf u. Flz. Ruprecht derAeltere, Markgraf Wilhelm v. Jülich, Kuno v. Falkenstein alsVormund des Mainzer Stiftes, Dietrich v. Lon und Graf Gerhardvon dem Berge nehmen die vier Wetterauischen Städte in denvon ihnen gemachten Landfrieden auf. Abschrift. 40
1334 Jan. 28. Der von Kg. Karl IV., Kuno v. Falkenstein und anderengenannten Herren und den vier Wetterauischen Städten gemachteLandfrieden und die königliche Bestätigung desselben. Gleich-zeitige Abschrift. 42
— März 11. Kg. Karl IV. theilt Fft mit, dass er die Bewohner vonPrag von allen Zöllen und Geleiten im Reiche befreit habe. 40a
— März 23. Manifest Kg. Karls IV., da zwei Brüder Putrich vonMünchen durch Räuber gefangen und die Schatzungssumme fürsie nach Köln gebracht worden ist, diese Stadt aber dieselbe nichtwieder herausgibt, so sollen die Kölner und ihr Eigenthum überallgekümmert werden. Gleichzeitige Abschrift. 43
— Mai 3. Die Stadt Mainz macht bekannt, dass nach einer vonKg. Karl IV. gemachten Vermittelung zwischen ihr und Kunov. Falkenstein der Letztere keinen burglichen Bau in Hasslochmehr machen darf, und dass, wenn es doch geschehe, sie und dievier Wetterauischen Städte diesen Bau brechen dürfen. 41
1355 Aug. 13. Erzb. Gerlach v. Mainz bestätigt den durch Brunezur Wjmreben geschehenen Erkauf der einst durch Gerlach zumHohenhaus vom Mainzer Stift erkauften 100 Pfd. Hell, vom FfterUngeld. 44