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71. von Zuydtwyk (I. A.) und von Heereinann-Zuydtwyk (II. B. c.).
Theodor Heeremann von Zuydwyk erhielt am 27. Juli 1658 eine Adels-bestätigung und Erhebung in den Beichsritterstand; gewiss ist auch, dass dievon Heeremann mit dem Burgundischen Geschlechte von Heerma nicht ver-wechselt werden dürfen*); dass sie in letzter Zeit zu den stiftsfähigen Fami-lien gezählt worden**); ferner, dass sie mit denen von Zuydtwyk identischsind***). Was den Freiherrenstand dieser letzteren betrifft, so beruft sichWerner von Zuydtwykf) zu Kempcrfeld und Herstelle auf ein Patent, wodurchderselbe im Jahre 1810 von Napoleon zum Französischen Beichsbaron gemachtworden sei.
*) Wie v. Zedlitz Adelsl. II. 356 thut; vergl. das Wappen der von Ileerema beiSiebmacher V. 136.
**) Ein Fräulein von Heeremann wurde als Stiftsdame zu Schildisehe, wo die Ahnen-probe abgelegt werden musste, aufgenommen (v. Zedlitz III. 14).
***) Vergl. das Wappen der v. Zuydtwyk bei Siebmacher V. Zus. 20 mit dem dervon Heeremann zu Zuydtwyk in Bernd's Wppb. der Preussischen Rheinprovinz 1. Th.Tab. Uli. 105.
-f) Ganz verschieden von diesen von Zuydtwyk ist ein im Miinsterschen vorkommen-des, gegen Ende des 14ten Jahrhunderts versehwindendes ritlerliches Geschlecht, welchessich in Urkunden abwechselnd v. Zudewieh, Sutwich, Siidwick nennt. Es führte, wiewir aus einem Siegel des Ritters Machorius von Sutwich vom Jahre 1361 ersehen(Kindlinger Handschr. 44. Th. S. 16b) ein ähnliches Wappen, wie die gleichfalls er-loschene Miinstersche Familie von Jiidefeld oder Jodefeld, nämlich ein Schild mitRauten.