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2 (1855)
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herrlichen Stand, der jedoch dem gesammten Geschlechte nunmehr zugestan-den ist, niemals erworben.

53. von Homberg (II. A,).

In denjenigen Theilen Westphalens, die unter geistlicher Botmässigkeitstanden, und wiederum vorzugsweise in denjenigen Ländern, wo aus dem Kai-ser- und Bayerschen Fürstenhause die Landesherren zumeist hervorgegangensind, überhaupt, wo die Berührung mit Süddeutschland vorwajtete, also imGebiete des Kurfürsten von Köln und des Bischofs von Münster sehen wir imGanzen früher und constanter, nämlich schon im 17ten Jahrhunderte; in an-deren Theilen, den weltlichen, zumal in den unter Kurbrandeuburgischem undPreussisohem Zepter stehenden Ländern, so in der Grafschaft Mark, der Graf-schaft. Ravensberg und dem Fürstenthum Minden erst, später und unterbroche-ner, gewöhnlich erst gegen die Mitte des 18. Jahrhunderts die Sitte aufkom-men, dass die Geschlechter des Uradels sich Freiherren nennen. So hebt dennauch bei denen von Romberg, die ein altes Geschlecht der Grafschaft Marksind, der Gebrauch des freiherrlichen Titels erst in der 2. Hälfte des vorigenJahrhunderts an*).

54. von Kump (II. A.).

Von diesem altritterlichen Geschlechte, welches im Herzogthum Westphalenund in der Grafschaft Mark seit dem 13ten Jahrhunderte sich bemerklichmacht, ist es mir nicht gelungen, ein einziges Beispiel von dem früheren Ge-brauche des freiherrlichen Titels anzuführen.

55. von Schade (II. A.).

In Westphalen sind zwei im Stamm und Wappen verschiedene altritterlicheGeschlechter des Namens von Schade nicht mit einander zu verwechseln. Daserste dieser Geschlechter, einen Helm mit drei Fähnlein im Wappen führend,ist in den nördlichsten Theilen Westphalens, im Emslande, im Oldenburgschenund Osnabrückschen zu Buddenborg, Hange, Hundlosen, Ihorst, Landegge,Meppenburg, Nutzhorn, Quackenbrück u. s. w. zu finden. Ein zweites Ge-schlecht, mit der einem Mühleisen, oder einem Maueranker ähnelnden Wappen-Figur, ist dagegen im südlichen Westphalen, vornämlich in dein ITerzogthume,aber auch in der Grafschaft Mark und im Paderbornscheu anzutreffen, zu Ahu-sen, Blessenol, Grevenstein, Ivobbenrod, Salvev, Salzkotten, Westerkotten u. s. w.Keins von beiden Geschlechtern ist jemals in den Freiherrenstand erhobenworden; der Fälle aber, wo Mitgliedern derselben das freiherrliche Prädikatbeigelegt wird, können sowohl von der einen, wie von der anderen Familienachgewiesen werden**).

*) v. Steinen, der (Westpliäl. Gesch. II. 1267—1287) das bis zur Zeit Vollstädigstegiebt, ertheilt ihnen das freiherrliche Prädikat noch nicht; wir. sehen es dagegen gespen-det im Militair-Pantheon III. 314—316; in der Geschichte des Regiments v. Lossau p. 94;in v, Zedlitz Adelslexicon IV. 128.

**) In Beziehung auf das erstere Geschlecht führe ich an: Wilhelm Frhr. v. Schadezu Landegge, Hundlosen etc. verm. 1743 mit Magdalena Catharina Dorothea Wilhelminev. Münster (Geneal. Reichs- u. Staatshandb. 1803. I. 635). — Aus dem zweiten Geschlechtesieht man einige Mitglieder als Barone, andere wieder nicht als solche in der Preussi-

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