Beilage I. 135
stimmter auf einen »antiquior codex«. Da nun der betreffende In-halt sieh auf keine bekannte Quelle zurückführen lässt, so scheintBrilinger hier eine seither verlorne Schrift benützt zu haben, welchewenigstens über die Bischöfe des XV. Jahrhunderts etwas ein-5 gehender berichtete. An Blauensteins Schluss aber, also nach 1475,fügt er als Fortsetzung bloss noch Bischof Johanns von Veningen147 8 erfolgten Tod.
Die Handschrift Brilingers, welche diese seine Ueberarbeitungvon Blauensteins Chronik enthält, diente später als Vorlage jenem
lo Unbekannten, welcher das Werk bis 1529 fortsetzte und zugleichdem Texte Brilingers noch weitere Zusätze beifügte 1 ). Diese aberberuhen teilweise lediglich auf dem weitern Inhalt von BrilingersHandschrift, und zwar zunächst auf Auszügen aus den Flores Tem-porum und den Vermischten Chronikalien, welche durchweg dem
>5 Buche Blauensteins entstammen 2 ), sodann auf Brilingers Auszügenaus dem Mainzer Archiv 3 ), und zum Teil auch auf dessen lateini-scher Version der Grössern Basler Annalen 4 ). Ausserdem jedochscheint dieser Fortsetzer von 1529 noch weitere, jetzt verlorne Auf-zeichnungen Brilingers gekannt zu haben, die in der vorhandenen
20 Hs. sich nicht finden. So fügt er z. B. bei Bischof Heinrich vonIsny an einen Auszug aus dem Jahrzeitbuch des Domstifts einenBericht über die 1512 unter Brilingers persönlicher Mitwirkung er-folgte Oeffnung des Grabes der Königin Anna, der uns sonst nurnoch in deutscher Uebersetzung in der Beinheimischen Hs. er-
25 halten ist 5 ).
Ausser den Aufzeichnungen Brilingers verwertete jedoch derFortsetzer von 1529 in seinen Zusätzeu noch andre bekannte Quellen.So verweist er zunächst bei Bischof Pantalus auf Siegbert von Gem-bloux, Antonius Sabellicus, Eusebius und den Fasciculus Temporum.
30 Wenn er aber als seine Quelle über den Bischof Waldo das »Chro-nicon Hermanni Contracti« nennt, so verwechselt er diesen altenGeschichtschreiber mit dem viel spätem Reiehenauer ChronistenGallus Oehem. Mit den »vetustis cartulis« oder »antiquis cartulis«hingegen, auf die er sich bei Pantalus und bei Konrad Münch
;, 5 beruft, mag irgendwelches seither verlorne Verzeichnis der Bischöfegemeint sein. Verloren ist auch eine von ihm erwähnte Urkundedes Gegenbischofs Härtung Münch, von 1326, während diejenige desBischofs Johann Senn, über die 1363 erfolgte Weihe des wieder-hergestellten Münsters, in ihrem Wortlaut uns einzig hier noch er-
40 halten ist. Aus dem XV. Jahrhundert dürfte namentlich der Be-richt über die Bischofsweihe Arnolds von Rotberg auf irgendwelcher
1) S. oben S. 105.
2) S. Cod. Z 37, Bl. 97—105.
3) S. ebend. den eingeklebten Zettel hinter Bl. 91.
4) S. ebend. Bl. 105-108, auch B. Chron. V 20 ff.
5) Vgl. B. Chron. V 443.