Einleitung. 107
damals noch die Signatur E III 10 trug J ), im Archiv für älteredeutsche Geschichte durch Dürnge und Mone eingehend be-schrieben 2 ), und später noch, 1850, gab letzterer in seinerQuellensammlung zur badischen Landesgeschichte eine Auswahl5 von Abschnitten teils aus der Fortsetzung der Flores Tempo-rum, teils aus den vermischten Chronikalien heraus 3 ).
In den bald nachher erschieneneu »Monuments de l'histoirede l'ancien eveche de Bäle* gab Trouillat eine Reihe vonBruchstücken aus der Bischofschronik, und zwar nach dem,ü Druck von 1752. Sein Fortsetzer Vautrey hingegen legte seinenAuszügen im 1867 erschienenen V. Bande den erweiterten Textdes oben erwähnten anonymen Fortsetzers zu Grunde 4 ). EinJahrzehnt später, 1879, wurden die meisten Zusätze dieses letz-tern, sowie auch die Fortsetzung selbst, nach der Handschrift15 des Luzerner Staatsarchivs im Anzeiger für Schweizergeschichte■veröffentlicht durch Th. von Liebenau 5 ), welcher ebendort inder Folge auch aus Blauensteins eigener Handschrift noch ver-schiedenes herausgab 6 ).
Obschon Bruckers Ausgabe der Chronik der Bischöfe auch Nene Aus-20 heute noch alles Lob verdient, so wird immerhin schon deren Beilagen,jetzige Seltenheit genügen, um eine Neuausgabe zu rechtfertigen.Hierbei aber dürfen wir allerdings weder die Zusätze Brilingersnoch diejenigen des Fortsetzers von 1529 ausser Acht lassen.■Doch um die Eigenart von Blauensteins Werk nicht zu ver-2o wischen, geben wir diese zweierlei Zusätze hier nur als ersteBeilage, auf welche als zweite die bis 1529 reichende Fort-setzung folgt. Als dritte Beilage aber fügen wir noch denBischofsrodel von Münster bei, auf welchen wir, als auf daseinzig nocli vorhandene Verzeichnis aus ältester Zeit 7 ), in den110 Anmerkungen öfter verweisen müssen.
Zur äusseren Anordnung der vorliegenden Chronik ist ein-Zl g zu bemerken, dass ihr in der Handschrift am Bande keineInhaltsangaben beigefügt sind wie den Flores Temporum, wohla W bei jedem Bischof eine Jahrzahl, und diese unterscheiden
1) Vgl. oben S. 27.
2) S. Archiv f. ä. d. Gesch. I 40G.
3) S. Mone, Quellensammlung II 1 46 ff.
4) S. oben S. 105.
5) S. Anz. f. Schwgesch. 1879, S. 183 ff. u. 217 ff.
6) S. ebend. 1885, S. 459 ff., und 1889, S. 381 ff.
7 ) S. oben S. 90.