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7 (1915)
Seite
30
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30 Blauensteins Flores.

aliqua in ipsis conciliis gesta hie notare deliberavi, ex verisscriptis collectis et per me pro parte visis et auditis.« Aussereinem kurzen Zusatz z. J. 1415 folgt jedoch vorerst lediglichder Bericht des Gobelinus über das Constanzer Concil, womitdieses Werk schließt. An diesen Schluss aber knüpft unser 5Kaplan auf Bl. 104 folgende Betrachtung: »Ex prescriptis legi-time constat, Sigismundum Romanorum regem fuisse principalemauetorem unionis ecclesie catholice et extirpatorem scismatis,propterea merito pia memoria recolendus. Quid ulterius (erg.:fecerit) pro extirpacione heresum et conservacione unitatis, et ioimperialem coronam quando adeptus fuerit, patebit infra in de-scripeione paparum Martini et Eugenii«.Bianen- Auf diesen vielversprechenden Hinweis folgen ausser einer

s l'eTzung 1 lokalen Nachricht z. J. 1417 die letzten zwei Abschnitte ausAeneas Silvius' Fortsetzung des Liber Augustalis über Albrechtll. isund Friedrich III., und damit schließt auf Bl. 104 v BlauensteinsWerk, soweit es sich als eine Kompilation aus altern Schriftenerweist. Nun aber folgt, vom bisherigen Inhalt durch das ur-sprünglich leergelassene Bl. 105 getrennt, auf Bl. 106—110 dieverheissene Fortsetzung, die sich auf keine ältere Quelle zu- 20rückführen läßt und somit als Blauensteins eigenes Werk er-scheint. Gleichwie die Flores Temporum für jeden Zeitraumauf die Geschichte der Kaiser auch die der gleichzeitigen Päpstefolgen lassen, so verfährt nun auch er als ihr "Fortsetzer. Fürdie Kaiser scheint ihm anfänglich die bereits vorhandene Fort- 25setzung des Aeneas Silvius zum Liber Augustalis genügt zuhaben, und so gestaltet er seine eigene Fortsetzung, derenHauptinhalt die Zeiten des Basler Concils bilden, als eine mitMartin V. beginnende Chronik der Päpste, die mit dem Jubel-jahr 1475, in welchem er schrieb, ihren passenden Abschluss 30fand. Durch das leergelassene Bl. 111 getrennt, folgen zunächstauf Bl. 112—152 verschiedene sonstige Einträge, auf die wirspäter zurückkommen 1 ). Erst hierauf entschloss sich unserKaplan, gleich der Chronik der Päpste auch diejenige derKaiser bis 1475 weiterzuführen, d. h. die in der Fortsetzung 3.1des Liber Augustalis überaus kurz behandelte RegierungszeitFriedrichs III. von ihrem Anfang an etwas ausführlicher zu er-zählen. Zu dieser neuen Fortsetzung benützte er zunächst denhinter der alten des Liber Augustalis auf Bl. 104 v und 105 bisherleer gebliebenen Raum, worauf er das übrige hinter den bereits *<>beschriebenen Bll. 106—152 auf Bl. 153—155 eintrug.

1) S. unten S. 31.