28 Blauensteins Flores.
des weit umfangreichern zweiten Teiles die hier von spätererHand nur als »Cronica cuiusdam fratris Minoris« bezeichnete,sonst aber als »Flores Temporum« bekannte Weltchronik derBarfiisser, und zwar in jener dem Minoriten Hermana zuge-schriebenen Ueberarbeitung, in welcher dieses ursprünglich mit61292 schliessende Werk fortgeführt ist bis 1349 — also in der-jenigen Fassung, welche der Ausgabe Meuschens zu Grundeliegt 1 ). Die Handschrift aber, welche für Blauenstein hier alsVorlage diente, war am nächsten verwandt mit einer jetzt alsNo. 248 in der Stadtbibliothek zu Colmar befindlichen 2 ), welche toin ihren einzelnen Teilen von 1459 bis 1465 gefertigt wurdeund später dem 1529 infolge der Glaubenstrennung aus Baselausgewanderten Domherrn Ludwig Bär gehörte 3 ). Ausser beiBlauenstein wird nämlich einzig in dieser Handschrift der Ver-fasser nicht Herrnannus, sondern »Heinricus« genannt 4 ), und 15ebenso haben einzig diese beiden Texte bei Erwähnung HerzogBerchtolds IV. von Zäringen den Zusatz: »Qui dux, ut aliquidicunt, construxit illam preciosam turrim in Castro Brisach, interrorem hostium, malorum et rebellium, ac cetera castella cir-cumjacencia terrarum Elsacie et Brisgaudie« 5 ). 2o
Sowohl zur Ergänzung als auch zur Fortsetzung dieser nurbis 1349 reichenden Flores Temporum zog Blauenstein, nebeneinigen wenigen Zusätzen unbekannten Ursprungs 0 ), das um-
1) S. Hermanui Gygantis Flores Temporurn ed J. G. Menschen. DerText Blauensteins stimmt mehr mit diesem als mit demjenigen hei Ecoard,Corpus historicorum medii aevi I 1551 ff. Den ursprünglichen Text derMores Temporum s. Mono Germ. S. S. XXIV 230 ff.
2) Ueher diese Hs. s. Mone, Quellensammlung d. Bad. Gesch. I 243.
3) In dieser Hs. nehmen die Flores Temporum Bl. 129—171 ein. DieInnenseite des Deckels trägt die Aufschrift: Spectat hie liher ad hibliothecamBericam Thannensem. Ueber den Domherrn Ludwig Bär, der auch in Thanneine Chorherrenpfründe besass, s. Basler Biographien I 74 ff.
4) Vgl. Blauenstein Bl. 1 mit der Colmarer Hs. Bl. 129. In letztererist »Heinricus« erst nachträglich in »Herrnannus« korrigiert.
5) Vgl. ebend. Bl. 83 und Colmarer Hs. Bl. 165 mit Menschen S. 121.Statt Blauensteins »in terrorem hostium, malorum et rebellium« hat dieColmarer Hs.: in terrorem indomitorum hominum et pessimorum omnium,videlicet Switcnsium.
6) Von den scheinbaren Zusätzen, welche Th. v. Liebenau im Anzeigerf. Schwcizergosch. 18S9 S. 381 ff. aus Blauensteins Hs. veröffentlicht hat,lassen sich die zwei ersten, über Heinrich IV. und den Gegenkönig ltudolf,sowie auch über Honorius V., vollständig teils auf die bei Meuschen S. 108bis 109 edierte Version der Flores Temporum, teils auf Gobelinus S. 210zurückführen. Auch das im Anzeiger als Ueberschrift gedruckte »Nunc se-quitur ex aliis cronicis« steht in der Hs. nur, weil der unmittelbar voraus-gehende Text dem Liber Augustalis entnommen ist. Ebenso sind die im