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1483. 1484.
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von Stoffel, der letztere anstatt seiner Mutter Greth von Stoffel und Ciaren von Ramstain, zweier geb. vonRanndegg, ihrem Sohne und Vetter Hanns von Lanndow um 2425 fl. Rh. ihr Schloss Blumberg mit Leuten,Gütern, Lehenschaften, Dörfern, Gerichten, Zwingen und Bäunen, Fällen, Gelassen, Fischenzen, Weihern,Taferne, Vogteien, Vogtrechten, Ehaften, Kirchensätzen und allen andern Zugehörden, wie das alles in einempergamentenen, von ihnen mitübergebenen Register a ), das anfängt: „item zürn ersten so geben die armenlutzüBlomberg ze stur 15 8 h.", beschrieben ist, und sie es von ihrer Base Elsbeth von Blümberg, geb. vonRanndegg, und deren Tochter Vrsula vom Stain, geb. von Blümberg, ererbt haben, und dazu alle altenRestanzen und Schulden, die auf den Armenleuten bisher ausgestanden sind, alles für rechteigen und unver-kümmert mit Ausnahme von 1000 fl., die sie vorher davon versetzt haben. Sie übergeben dem Käufer auchalle ihre Briefe und „erlangte recht" über Blümberg. Perg. Or. mit dem Siegel Arnolds von Ratperg, demunkenntlichen einer der beiden Verkäuferinen, dem beschädigten Hainrichs von Stoffeln und dem unkennt-lichen eines Randeggers, die übrigen fehlen. Donaueschingen.
a) Dasselbe ist nicht erhalten.
2) 1507 dornstag nach st. Thomans tag [Dez. 23.] leihen Abt Gerg, Prior und Konvent des Gottes-hauses St. Blasien im Schwartzwald, obwohl alle geistliche und weltliche Lehenschaft ihrem Praelatenallein ohne den Konvent zu leihen zugestanden ist und auch fortan so verliehen werden soll, gemeinsamihres Gotteshauses eigene, vormals nie verliehene Fischenz in der Wutach, die bisher zu Achdorf genutzetwurde, aufwärts gegen den Kesselwäg an Ewenntinger Wasser, das auch ihrem Gotteshause zugehört, undabwärts bis an Grafen Sigmunds von Lupfen Wasser ob der Brücke zu Grymmeltzhofen bei „den hanf-rßtzin, als das bechlin durch die grossen maten in die Wütach flüsset", Johannsen von Lanndow zu Blüm-berg, Ritter, des hl. Römischen Reichs Schatzmeister, ihrem besonders guten Freunde, lieben Herrn undNachbarn, welcher ihrem Gotteshause in anliegenden Sachen bei k. Majestät nützliche Dienste gethan undmit seinen Söhnen so gutwillig zu thun sich erboten hat, dass sie darauf ihr Vertrauen ganz zu denselbenstellen, mit einhelligem Kapitelbeschlusse „zu ergetzlikeitt vnd erpietennder diennstbarkeitt" zu Mannlehen„abstygennder linyen sins geblüts", samt Geboten und Verboten, die Fischenz zu beschirmen und dem Rechte,soviel Holz und Band, als zu Reuschen und Körben dieser Fischenz gemäss nötig ist, zu hauen. Sie be-halten aber für sich alle andern Frevel und Bussen zu Wasser und zu Land, ebenso den Gebrauch des„mulithyehs" zu Achdorf. Perg. Or. mit Bruchstücken der Siegel des Abtes und Konventes zu St. Bläsien.Donaueschingen.
1483, Nov. 24.
JQO Ludwig Nithardt, Stadtammann zu Costantz, sitzt daselbst aus Gewalt des Bischofs Otten zu Co-
stantz zu Gericht. In Gerichtsweise überlassen Pongratz Holtzbacher, Wirt zum Gnldinen Hof zu Costantz,und Agnes Aicherin, seine eheliche Hausfrau, 5 fl. Rh. aus des Grafen Sigmunds von Lupfen SchlossHeuwenegg, um den sich anfangs Virich Tennler und Agnesen, seiner ehelichen Hausfrauen, dieser Grafals Hauptschuldner und Hainrich Jerg zu Immendingen und Friderich Äscher von Engen als Mitschuldnerverschrieben haben, um 100 fl. Rh. unter Vorbehalt des Wiederkaufs Clausen Gaißberg, Bürger zu Costanz.Geben vff st. Catharinen abend 1483.
Das Or. siegelten der Aussteller und Pongratz Holtzbacher.Lupf. Kopialbücher VI, 70—71. Stuttgart.
1484.jao Urbar der Grafen Wolfgang und Heinrich von Fürstenberg.
Item vf mentag nach dem sonntag Jubilate honnd myne gnedige herren, graf Hainrich vnd grafWolfgang, gebruder, grauen zu Fürstenberg, lantgrauen in Bare etc., diß hernach geschriben zins, gult vnd
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