Eugenius Vulgarius und Auxilius.
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I d. h. Subdiaconus — Übersetzung des Lebens des heiligen Gregor aus demGriechischen übersandte, die er auf den Wunsch des Bischofs Athanasius III.von Neapel angefertigt hatte. Eine weitere Reihe von kleinen Gedichtenstammt von dem Grammatiker Guiselgardus, die sich an einen Eusebiusvon Sipontum und an einen Petrus von Neapel wenden. Derselbe Guisel-gardus schrieb als Diakon von Benevent mit dem Presbyter Rodelgrimuszu St. Modestus in Benevent in der Sache des kürzlich verstorbnen BischofsStephan von Neapel einen Brief, 1 ) den Auxilius seiner Verteidigungsschriftfür Stephan anhängte; beide Kleriker traten hier durchaus für die Recht-mäßigkeit Stephans ein. Endlich ist ein Gedicht zu erwähnen, das einPresbyter Stephanus der Marienkirche zu Neapel mit einem Exemplar derVita S. Agnelli des neapolitanischen Diakon Petrus übersandte. Diese Ge-dichte haben insofern Wert, als sie in einem Verhältnis zu den im Formosus-streite handelnden Personen stehen.
Ueberlieferung. Die Gedichte des Petrus und Guiselgardus rinden sich im Casin.439s.X, das des Stephanus im Neapol. IX. C. 33, hrsg. von v. Winterfeld, PL. 4, 441 f.; das desStephanus vorher von Capasso, Monumenta ad Neap. duc. hist. pertin. 1, 22 (1881).
IL Auxilius stammte aus dem Frankenreiche und hatte durch Formosusdie Priesterweihe erhalten, wahrscheinlich lebte er in Neapel oder Um-gegend. Denn er hatte Beziehungen zum Bischof Stephan von Neapel undzu Leo von Nola und nennt in einer seiner Schriften den Archidiakon Petrusvon Neapel. Auch er ergriff für Formosus Partei, als dessen heftigsterWidersacher Sergius III. die von jenem Papst erteilten Weihen für nichtigerklärte, und er hat seiner Ansicht in vier Schriften deutlich Ausdruckgegeben.
Im Jahre 908 schrieb er In defensionem sacrae ordinationis papaeFormosi in zwei Büchern. Die Schrift beginnt mit einer allgemeinen Klageüber den Zustand der Zeit und wendet sich dann in heftiger, den Ernstdes Verfassers deutlich zeigender Weise gegen Sergius, indem die Vor-geschichte des Formosus erzählt und die schändliche Behandlung seinerLeiche berichtet wird. Der Verfasser kann nach den Konzilsakten, Papst-dekreten und Stellen der Väter in dem Übergang des Formosus vom Bis-tum Porto zum römischen Pontifikat keinen Grund erblicken, diesen Pontifikatals unrechtmäßig 2 ) zu verwerfen, er klagt vielmehr den Sergius an, vompäpstlichen Stuhl auf nicht rechtmäßige Weise Besitz ergriffen zu haben.Von dieser Beschuldigung geht das zweite Buch aus, das sich mit demNachweise beschäftigt, daß die von Formosus erteilten Weihen kanonischseien. So wird aus der Verteidigung des Formosus eine ernste und bittereAnklageschrift gegen Sergius, die darin gipfelt, daß der Verfasser harterStrafe ausgesetzt sein will, wenn er gegen den Papst Ungehöriges vor-gebracht habe.
') In dem Briefe heißt es (Dum ml erS. 106) Proinde qui loqui nesciunt et tacerenon fossunt unter Benutzung der Septem sa-pientum sententiae 2,1 (Ausonius ed.Peiperp. 406). Diese "Worte kommen fast genau sovor iu der Schrift des Auxilius In defens.
Stephani episcopi (bei DümmlerS. 101 c. 5),eine Uebereinstimmung, bei der der Zufallausgeschlossen erscheint.
2 ) Vgl. die Fassung im Infensor et de-fensor 32 (Migne 129,1101 C = Mabillon,Vet. anal. 2 p. 51 B).