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1 (1890) Die Handschriften in Folio
Entstehung
Seite
289
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Histor. Handschriften in Folio Nr. 669. 670. 289

669.

Pap., Anfang des XVIII. Jahrh., 1014 S. Papphd.

Aus dem Nachlass des Vizedirektors Joh. Friedr. Dav. Seyboth in Stuttgart (gest.

1823) an den Rektor F. D. Gräter in Ulm geschenkt, dann vom Statist. Landesamt

erworben, von diesem an die Bibliothek überlassen.

Chronica der Stadt Schwäbischen Hall.

Abschrift aus einem Exemplar, so sich im Archivo der Commandazu Schw. Hall befindet. Dieses Original scheint verloren zu sein.

Die Chronik erstreckt sich von den ältesten Zeiten bis zum J. 1688,doch nicht ohne Lücke, indem S. 552 f. die JJ. 15981615 fehlen undnur teilweise S. 749 ff. nachgeholt werden.

Der Verfasser schrieb an dieser Chronik in den achtziger Jahrendes 17. Jahrh., vergl. S. 83 (Rand) und S. 948 (unten); das Wenige,was in der Zeit darüber hinausreicht ( 17()7), scheint der Kopist hinzu-gethan zu haben.

Die von dem früheren Besitzer Gräter auf den Bücken des Buchesgeschriebene Bezeichnung: Daniel Treutweins d. Alt. Chronik von Hallist irreführend. Jener Treutwein, welcher S. 34 als Chronologus dieserStadt Hall und S. 101. 123 als guter Kenner ihrer alten Geschichte prä-diziert ist, war ein Zeitgenosse des älteren Chronisten Georg Widmann,welcher ihm zahlreiche Mitteilungen verdankte, und diese Mitteilungen sindmit vielem, u>as ans Widmann entlehnt ist, auch in unsere Chronik über-gegangen (man vergl. Fol. nr. 147 Bl. 73 mit S. 101 f. unserer Hand-schrift). Eher könnte Hans Jakob Gräter (S. 256) als Autor vermutetwerden; aber auch wenn man a. a. 0. 1622 statt 1522 liest (vergl. Fol.nr. 663 S. 221), erscheint Gräter als zu alt für den Verfasser dieserChronik. Somit muss bis auf weiteres die Autorschaft in suspenso gelassenwerden. Stücke von fremden Autoren sind folgende eingefügt: S. 377 ff.von Saalschreiber Phil. Heglbronner über den neuen Sxdenbau, S. 805ff.von J. J. Zehner über die Bürgermusterung des J. 1655, S. 955 f. vonAchilles JasonWidmann, das Leben Peter Düssenbachs (1425). Ausserdemsind von S. 639 an verschiedene Ordnungen der Stadtbehörden eingereiht.

Im wesentlichen identisch mit unserer Handschrift, zumal in den ältertnTeilen, ist Fol. nr. 663.

670.

(fällt aus).

Handsohl, d. k. öff. Bibl. Btattg. I, 1. 19