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1 (1924)
Seite
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GUTZKOW 288

idealer gesellschaftlicher und öffentlicher Zustände improvisirt wurde,welche die bestehende Ordnung der Dinge und die sie schützendenzählenden Kräfte unberücksichtigt ließ. Ebensowenig hat Gutzkowbis jetzt seine oppositive Stellung verlassen . . . Religion und Sittebleiben dagegen unberührt, obwohl Mundts Bekehrung zu den soge-nannten zeitgemäßen Tendenzen etwas frivol, selbst in den Worten,mit der Bekehrung des Apostels Paulus assonirt."

Schückings Aufsatz nennt Grano in der äußern Form mangelhaftund ungleich. Oppermann halte sich in den Grenzen ruhiger Besonnen-heit mit Ausnahme der Seiten 291 und 299. Kyaus Satire gegen diemodische Pietisterei und das Muckertum scheine persönliche Rich-tungen zu verfolgen (Name Tollmuck [Tholuck hieß ein bekannterorthodoxer Theologieprofessor]), sei aber zu aphoristisch, um zurei-chend begründete Schlüsse zu ziehen. Wie Wihls Aufsatz zu seinerÜberschrift-komme, sei unbegreiflich. — Im ganzen setze das Jahr-buch allerdings „besonnene Leser" voraus, wenn es nicht zur Verbrei-tung und Befestigung von Irrtümern dienen solle, deshalb sei er dafür,den Antrag des Buchhändlers Trautwein auf Verkaufserlaubnis zu-rückzuweisen. Das geschah durch Ministerialdekret vom 9. De-zember 1839.

Erlaubt wurde dagegen eine neue Essaisammlung Gutzkows, sein„Skizzenbuch", das bei der Krieger'schen Verlagshandlung (Th.Fischer), Kassel und Leipzig, 1840 erschien. Granos Niederschriftdarüber ist fast literarisch zu nennen. Gutzkows Äußerung: „Goetheschrieb gegen das Licht" (in seiner Stellung am Schreibtisch!) er-innere an die Zeit, da er noch als „Champion Menzels" gegen Goethepolemisierte; in der „Criminalerinnerung" werde Jakob Venedeys miß-lungene Flucht aus dem Mannheimer Gefängnis geschildert. In denReisebriefen „Der jüngste Anacharsis" sei der Abschnitt „Mangel derErziehung" anstößig, er werfe die Frage auf, warum den Kronprinzennicht gelehrt werde, von ihren Thronen herabzusteigen und mit Würdeim Exil zu leben. Außerdem spotte Gutzkow, frei nach Heine, überPotsdams militärische Uniformität und variiere zum Schluß das haudsoli cedit auf eine wenigstens nicht patriotische Weise. In dem Mär-chen „Die literarischen Elfen" sei mit Gumal Gustav Pfizer gemeint.S. 285 werde ein Brief des Außenministers an Gustav Schlesier er-wähnt, aber wohl nur scherzhaft. Im ganzen sei das Buch ungefährlich.Granos Urteil schloß sich das Oberzensurkollegium an (17. März),und am 6. April 1840 erlaubte Rochow den Verkauf, nicht ohne Be-denken; am 11. Mai gab die Polizei den Beschluß an die Buchhändler.

Verboten aber wurde wieder „Börne's Lehen", worin Gutzkow ineiner geharnischten Vorrede Heines Börnebuch abfertigte. John emp-fahl am 21. April 1841 die Freigabe: zwar müßten bei sorgfältigerZensur manche Stellen darin beseitigt werden; aber Gutzkow stelle in