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rung geworden und berichtete am 8. Juli brühwarm das Gehörte nachWien (vgl. Glossy, „Literarische Geheimberichte aus dem Vormärz"II, 245f.)- Eine Abschrift dieses Berichtes ließ Metternich sogleichdem preußischen Ministerium überreichen als Beweis dafür, wie treff-lich man in Wien auch über preußische Interna orientiert war — undnun erging an alle Oberpräsidenten die Weisung, die buchhänd-lerischen Lieferanten der Regierungsbureaus zur sofortigen Ein-reichung des ersten auftauchenden Exemplars der Dichtung anzuhalten.Dann kam aus Weimar von dem Königlichen Ministerresidenten v. Sal-viati am 6. Oktober die Kunde, Glaßbrenner habe bei Gelegenheiteines dortigen Gastspiels seiner Frau sein Epos im „Russischen Hof"einer literarischen Gesellschaft vorgelesen; die Dichter Prutz, Auer-bach und Hartmann und der Maler Kaulbach waren unter den Zu-hörern, und bei einem anschließenden Festmahl brachte der Verlags-buchhändler B. F. Voigt, so meldet ein Bericht der „Kölnischen Zei-tung" vom 12. Oktober, ein Hoch auf den Verfasser des „ReinekeFuchs" aus; Glaßbrenner antwortete schlagfertig, das sei wohl daserstemal, daß Voigt (der wegen seiner Hungerhonorare berüchtigtwar) einen Schriftsteller leben lasse! Der Minister des Äußernv. Canitz ließ nun alle Bundesregierungen auf die Sache hinweisen(11. Oktober). Trotzdem war vier Wochen später das Buch überallim Handel. Glaßbrenners „Neuer Reinehe Fuchs" erschien bei CarlB. Lorck in Leipzig; da er mehr als 20 Bogen zählte, war er von derPräventivzensur frei; sofort bei Erscheinen aber rfiußte ein Exemplarder Kreisdirektion vorgelegt werden. Das tat Lorck auch nach demBuchstaben des Gesetzes, aber er hatte seine Vorbereitungen so ge-troffen, daß anderthalb Stunden später die ganze Auflage von 5000Exemplaren versandt war; als nun die löbliche Kreisdirektion herbei-eilte, fand sie nur 20 Exemplare, später fielen ihr noch 150 in dieHände. Am 6. November 1845 verfügte die preußische Regierung dieprovisorische Beschlagnahme der „neuen Schmähschrift", für die derVerleger zum besondern Ärger der Behörden ein Honorar von1000 Taler Gold gezahlt haben sollte; diesen für damalige Verhältnissehohen Preis hatte der Schriftsteller Otto v. Corvin gemacht, der Glaß-brenner in Leipzig kennenlernte und ihn seine Dichtung vorlesenhörte (vgl. Corvins „Erinnerungen". 3. Aufl. 1880. II, 161). Die Kon-fiskation in Berlin ergab nur 22 Exemplare; mit zwei Ausnahmen er-klärten alle Buchhändler, sie hätten nichts erhalten! Nach Varn-hagens Tagebuch vom 9. November aber war das Buch überall zuhaben, und man lachte die Behörde aus, die noch obendrein vierzehnTage lang einen Späher in Leipzig darauf hatte vigilieren lassen. DerMißerfolg ärgerte die Berliner Polizei doppelt, und sie verlangte nundurch die sächsische Regierung vom Verleger Aufschluß über seineVersendung nach Preußen; aber Lorck hatte seine Listen, wie er ver-