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1 (1924)
Seite
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73 . BÖRNE

durch das Rufen der deutschen Völker zum Aufstande gegen ihrerechtmäßigen Fürsten und Regenten ein schweres Verbrechen gegenden deutschen Bund, sondern auch überdies der kaiserlich öster-reichische Hof insbesondere auf eine freche Weise angegriffen""werde.Da Hoffmann und Campe mit dem „schändlichsten Libellisten" ge-meinschaftliche Sache gemacht hätten, müßten sie zur längst ver-dienten Strafe gezogen werden; es sei die höchste Zeit, diesem Un-wesen der Presse Einhalt zu tun, „wenn nicht alle Regierungen undmit ihnen alle gesetzliche Ordnung untergehen" solle. Der Senat habezwar lobenswerterweise aus eigenem Antrieb gehandelt, aber er, derGesandte, hoffe, daß die Bestrafung des Verlegers so sein werde, „umvon dem kaiserlichen Hofe als eine hinlängliche Genugtuung angesehenwerden zu können".

Bei den verschiedenen Vernehmungen erklärte Campe: er habe das-Manuskript vorher nicht gesehen, es sei direkt nach Nürnberg ge-gangen, wo das Buch bei seinem Bruder Dr. Friedrich Campe gedrucktworden sei. Auch Korrekturen habe er nicht erhalten. Die Auflagevon 2000 Exemplaren sei von Nürnberg aus nach seinen Listen ver-sandt worden, diese Listen betrachte er als Geschäftsgeheimnis; erselbst habe nur 250 Exemplare nach Hamburg bekommen und diesein den Tagen zwischen dem 1. und dem 5. November bis auf die be-schlagnahmten verschickt und verkauft. Die Versendung „in entfernteGegenden" war schon seit dem 21. Oktober erfolgt, durch diese Praxispflegte Campe der Wirkung eines Verbots zuvorzukommen. Bornenhatte er übrigens auf die Seele gebunden, den Drucker nicht zu ver-raten, da dieser sonst „unglücklich" wäre. Der Senat hatte die Be-schlagnahme verfügt, weil das Buch „die gröbsten Schmähungen gegenden Bundestag und die Fürsten und Regierungen des deutschen Bun-des" enthalte und „zum Aufruhr reize". Ob Börnes Buch eine„Schmähschrift" sei, erklärte Campe, darüber habe er kein Urteil, esstehe gewiß nichts Schlimmeres drin als in den übrigen Bänden der„Schriften", und gewiß nichts Neues über den Deutschen Bund, überden schon genug gesagt sei; man müsse die humoristische TendenzBörnes berücksichtigen; auch zum Aufruhr Reizendes finde er nichtsdarin, ebensowenig Schmähungen der Fürsten und Regierungen. DerDeutsche Bund sei als moralische Person über Schmähungen erhaben,und es sei „unter seiner Würde, noch mehr als unter der der Fürsten,von Schmähungen, wo diese vorhanden, Notiz zu nehmen"! Dabeischeint Campe aber doch bestrebt gewesen zu sein, dem Gericht ge-wissermaßen das Konzept zu verwirren, und Börne wagte es gleichim dritten Bande der „Briefe aus Paris" das brühwarm zu erzählen,zweifellos mit des Verlegers Einverständnis. Unterm 27. November1831 (III, 146) schreibt er, Campe habe wegen des Buches in einerWoche viermal vor Gericht gestanden, was, den Akten zufolge, eine