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2 (1928)
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595
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595 WERNER

Verherrlicher Luthers und der Reformation, der jetzt ein Licht derkatholischen Kirche geworden war. Bei dem Verhör vor dem Universi-tätsrichter dürfte es geblieben sein, denn der Polizeipräsident Le Coq ;der ebenfalls in Aktion trat, wird nicht verschwiegen haben, daß dielärmenden Studenten nichts anderes zum Ausdruck gebracht hatten,als was in der Eingabe der hohen Berliner Geistlichkeit von 1810schwarz auf weiß zu lesen war, und obendrein waren Rektor undSenat auf ihrer Seite. Gleichwohl protestierten im Weimarer „Oppo-sitionsblatt" Berliner Studenten gegen den Vorwurf, die Unterdrük-kung des Stückes veranlaßt zu haben.

Brühl durfte es nun nicht wieder wagen, das Stück Werners aufsRepertoire zu setzen, und für etliche Jahrzehnte verschwand es völligaus den Berliner Theaterakten. Flüchtig erwähnt wird es 1836. InPotsdam wollte ein Theaterdirektor Krausnick das Trauerspiel„Martin Luther" von August Klingemann aufführen, das ebenfalls1806, unmittelbar nach Werners Schauspiel, entstanden war. DiePotsdamer Polizei fragte aber vorher bei der Berliner an, was es mitdiesem Stück auf sich habe, und erhielt die auf einer Verwechslungberuhende Antwort: Werners Lutherstück habe seinerzeit die Un-zufriedenheit der Studenten erregt, es sei darüber beim Polizei-präsidenten Le Coq verhandelt worden, aber Akten darüber lägennicht vor. Überhaupt aber sollten Stücke, deren Inhalt sich aufdie Reformation bezöge, auf der Königlichen Hofbühne, über diejedoch der Polizei keinerlei Zensur zustehe, nicht gespielt werden.

Zwei Jahrzehnte später scheint ein Berliner Theater, jedenfallsdas sehr rührige Friedrich-Wilhelmstädtische unter dem Kommis-sionsrat Deichmann, sich mit einer Neuinszenierung des Werner-schen Stückes beschäftigt und den Minister v. Westphalen um dieGenehmigung ersucht zu haben. Ihm wenigstens mußte die Polizei*-behörde am 27. Dezember 1855 berichten, was sie über die Vor-geschichte des Schauspiels wußte: sie konnte nur die obigen An-gaben aus dem Jahre 1836 wiederholen; eine Allerhöchste Kabinetts-order, die sich mit dem Stück im Jahre 1810 beschäftigt habe, sei nichtzu finden.

Der Weg über den Minister war jetzt notwendig geworden, weilin der „Weihe der Kraft" zwei Angehörige des Hohenzollern-hauses auftraten, die Kurfürsten Joachim und Albert von Bran-denburg, und dazu bedurfte es, seit der Kabinettsorder vom20. April 1844 (vgl. den Artikel: Otto Ludwig) der ausdrück-lichen Erlaubnis des regierenden Landesherrn, die zunächst derPolizeipräsident v. Hinckeldey selbst zu beantragen hatte; am13. März 1854 hatte ihn der König dazu ermächtigt. Hatte die PolizeiBedenken, dann trat auf eingelegte Beschwerde der Minister inAktion. Von einer Aufführung der „Weihe der Kraft" 1855 verlautet

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