Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
568
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VISCHER 568

„Kritische Gänge" heraus (Tübingen bei Ludwig Friedrich Fues).Ihr zweiter Teil enthielt eine lange Abhandlung über Georg Her-weghs „Gedichte eines Lebendigen", deren zweiter Band wegen seinerSatire auf König Friedrich Wilhelm IV. in Preußen und anderwärtsstreng verboten worden war. Nach dem preußischen Zensurregle-ment durften die Zensoren auch keinerlei Erwähnung eines ver-botenen Buches durchlassen. Und nun kam da ein Buch aus Süd-deutschland, das jenem ob seines majestätsbeleidigenden Inhalts ver-botenen Bande eine Besprechung von fünfundzwanzig Druckseitenwidmete, dem Dichter zwar scharf zu Leibe ging und manches amZeuge flickte, aber gerade an seinen satirischen Ausfällen das größteBehagen zum Ausdruck brachte. Der Apfel fiel gewiß nicht weit vomStamm, was der Dichter gesündigt, davon hatte sich der Kritikerschwerlich ganz frei halten können. Und alsbald fand der preußischeMinister des Innern, Herr v. Arnim, in Vischers Buch mehrere Stel-len, die „durch unziemliche Äußerungen über S. Majestät des Königswenn nicht als verbrecherisch, doch jedenfalls als gemeingefährlich"anzusprechen waren. Er ließ daher den 2. Band am 27. Novem-ber 1844 provisorisch mit Beschlag belegen, und das preußischeOberzensurgericht, das nunmehr die endgültige Entscheidung zutreffen hatte, bestätigte am 28. März 1845 das Polizeiverbot. Ineinem langen Schlußgedicht hatte Herwegh, in Erinnerung anseine Audienz bei König Friedrich Wilhelm IV. Ende 1842, seinerEnttäuschung über den „königlichen Saul" Luft gemacht. Vischerbestreitet den Versen jeden poetischen Wert. „Herwegh", sagter, „sucht im Eingange die Blindheit, womit er sich fangen ließ,durch eine verzeihliche Täuschung zu entschuldigen. Allein wer, derwahre, männliche politische Gesinnung hat, konnte sich dieser Täu-schung hingeben! Konnte von dieser Persönlichkeit das Heil er-warten! Wer auch nur einen Augenblick! Um so voller nimmt ernun den Mund im Zorne; er mag es machen, so arg er will, mirtut's nicht leid für den Gegenstand, oder ja, es tut mir leid, aber ineinem andern Sinne, als Gegner.meinen werden; diese Art von Zorn,von Declamation in Terzinen wirkt nicht, beißt nicht, juckt nicht,hier will es die unendliche, die vernichtende Kraft der Lächerlich-keit." Diese Sätze (S. 330 f.) erklärte das Oberzensurgericht als„Majestätsbeleidigungen", die „ein von amtswegen zu rügendes Ver-brechen in sich schließen". Die Schrift sei in einem „ausländischen"Verlag erschienen, Verfasser und Drucker seien preußischen Ge-richten nicht erreichbar; also sei, nach § 7 der Verordnung vom30. Juni 1843, die Verbreitung des Buches zu verbieten und jedesbeschlagnahmte Exemplar zu vernichten. — Großen Erfolg hatteübrigens die Razzia der Polizei nicht: nur in Quendlinburg erwischtesie ein Exemplar. „Das Buch haben die Narren verboten und weg-