547 URANIA
Am 19. September 1821 meldete die Buchhandlung Tendier & Man-stein in Wien dem Verleger, der Zensor Joseph Schreyvogel, derbekannte Dramatiker und Dramaturg, habe an einer Stelle in demAufsatz über Byron Anstoß genommen; der neue Jahrgang der,.Urania" sei infolgedessen mit dem „Damnatur", mit unbedingtemVerbot belegt worden. Am 2. Oktober wollte dieselbe Firma wissen:den Ausschlag habe eine Novelle gegeben, „Die Nebenbuhlerin ihrerselbst", die man in Wien als eine Art Schlüsselroman auffasse, dessenHandlung eine dortige Skandalgeschichte zugrunde liege und derenPersonen Mitglieder einer vornehmen österreichischen Familie vor-stellen sollten. Diese Beschuldigung konnte Brockhaus leicht wider-legen: er selbst hatte unter dem Namen „Guntram" die Novelle be-arbeitet, und zwar nach einer französischen Vorlage, die er in den„Annales de la litterature" von Quatremere de Quincy, Vanderbourgund Raoul Rochette gefunden hatte; dort hieß sie „Imprudenceet bonheur"; die Übereinstimmung der Handlung mit Wiener Vor-gängen war nur ein Zufall. Aber es rächte sich so, daß er auchhierbei die Quellenangabe fortgelassen hatte; die „Urania" sollte,wenigstens dem Schein nach, nur „Originalbeiträge" bieten.
Aber schlimmer als die unbedeutende Novelle war die Anmerkungüber die vielen Tyrannen, die an Stelle des einen emporgeschossenwaren. Über die Herkunft der Novelle gab Brockhaus in einem Briefan den Wiener Polizeipräsidenten vom 9. Oktober Aufschluß; dasBlatt mit der Anmerkung aber ließ er sofort Umdrucken, um dieAufhebung des Verbots zu bewirken; auf dem Karton der Seite 236fehlte jetzt der böse Tyrannensatz. Brockhaus konnte sich zwardarauf berufen, daß sein Taschenbuch mit sächsischer Zensur er-schienen sei, aber daran kehrte man sich in Wien nicht; der vor-aussichtliche Schaden aber war empfindlich, denn das Taschenbuchkam alljährlich, veraltete demnach schnell, und sein Absatz war andie ersten Monate gebunden.
Brockhaus wandte sich in seiner Bestürzung an den österreichi-schen Konsul in Leipzig, Adam Müller, den ehemaligen FreundHeinrich von Kleists, und beschwor ihn händeringend um seine Ver-mittlung. Müller schien auch geneigt, sich für die Begnadigung der„Urania" zu verwenden. Hätte allerdings Brockhaus geahnt, wiediese Vermittlung aussah, mit welcher Ironie und Süffisance siedes Verlegers angebliche Reue und Bußfertigkeit abmalte, so würdeer sich selbst diesen Gang nach Kanossa kaum verziehen haben. DerBericht, den Müller am 27. September 1821 an die Wiener Staats-kanzlei abgehen ließ, hatte folgenden Wortlaut:
„Das bei dem berüchtigten Buchhändler Brockhaus erscheinendeTaschenbuch Urania für das Jahr 1822, welches ich anzuschließendie Ehre habe, ist wegen einiger S. 236 auf der unterthänigst bezeich-