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nichts. Und so eben erst, am 9. September, hatte der König vonPreußen den neuen Herrscher auf Frankreichs Thron in aller Formanerkannt — das Grab der Französischen Republik war vorerstwieder geschlossen. In der Tat ein fataler Zufall, daß Simrockspost festum erscheinende Verse gerade an die so kurze Glorie derRepublik erinnerten! Um ähnliche Vorkommnisse zu verhindern,erließ Friedrich Wilhelm III. unmittelbar hinterher, am 6. Oktober1830, eine besondere Kabinettsorder, die den Ministern die kaumlösbare Aufgabe stellte, alle Mitteilungen über die revolutionärenEreignisse in Paris, „dem Herde der planmäßigen Vergiftung desZeitgeistes", ganz zu unterdrücken! Geschichtliche Tatsachen, mein-ten selbst die Zensurminister, könnten nicht einfach verschwinden,aber sie verboten (19. April 1831) wenigstens jede „umständlicheund lebendige Erzählung der Aufruhr- und Aufstandsszenen". Dieseneue Zensurverfügung hatte offenbar Simrock mit seinen „dreiFarben" verursacht.
Was sollte Simrock tun? Er schrieb nach Hause und fragte umRat. Vorwürfe hatte er von dort nicht zu befürchten. Sein Vater,Musiker in der ehemaligen kurfürstlichen Kapelle in Bonn und wohl-habender Musikverleger, machte aus seiner Vorliebe für die Republikkein Hehl. Er antwortete, so berichtet Simrocks Biograph: Nurkeine Rechtfertigung oder Abbitte! Aber der Sohn war nicht sokurz entschlossen. Er machte tatsächlich den aussichtslosen Ver-such, die Sache wieder einzurenken und sich in seiner juristischenKarriere zu behaupten. Er wandte sich in einer Immediateingabe anFriedrich Wilhelm. Das Schreiben ist leider nicht erhalten, wohlaber die Antwort des Königs, die in drei Zeilen dem Kammer-gerichtspräsidenten v. Mitschier befahl: „Auf das anliegende Gesuchdes aus dem Dienst ausgeschiedenen KammergerichtsreferendarsSimrock haben Sie demselben anzukündigen, daß es bei seiner Ent-lassung verbleibe." Daß der Kammergerichtspräsident selbst einenSchritt getan hätte, um den Referendar Simrock dem preußischenStaatsdienst zu erhalten, ist nicht anzunehmen. Er hatte am 21. Sep-tember dem Polizeipräsidium die Personalakten des p. Simrock über-sandt, und aus diesen ergab sich, daß dem dichtenden Referendarschon einmal von seinem Vorgesetzten ein „Schriftstellerunfugernstlich verwiesen worden war". Am folgenden Tag forderte erschon die Akten zurück mit der kurzen Bemerkung: daß nach einemAllerhöchsten Kabinettsbefehl vom 19. d. der Simrock wegen eines„revolutionären Liedes" aus dem Justizdienst entlassen sei.
Damit konnte nun auch die Polizei ihre Akten schließen. Sie hattenoch Willibald Alexis vorgeladen, aber der nahm sich Zeit, undnachdem das Verbrechen Simrocks so prompt seine Sühne gefundenhatte, konnte die Vernehmung des Redakteurs des „Freimüthigen"