Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
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505
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505 PFIZER

schrift versehen, in das nächste Stück des Börsenblattes aufge-nommen werde, sie deshalb selbst zu Herrn Fleischer getragen undvon ihm das Versprechen erhalten, daß sie im nächsten Stücke, alsodiese Woche noch, vorn, nichtunter denBuchhändler-anzeigen, aufgenommen werden solle. Unter diesen Umständenwerde ich nun eingehende Bestellungen an solide Handlungen ohneWeiteres expediren, im Sächsischen jedoch der Vorsicht wegen so-lange unter Anleitung zum Rechnen, bis die hiesige Be-hörde das Verbot auch aufgehoben haben wird — was meinem Er-achten nach gewiß geschehen wird, da sie gerecht ist und, unter unsgesagt, derselben an Verboten wie das bey Pfizer, gewiß nichtsgelegen ist, wenn Sie dagegen einkommen und ihr den Senatsbeschlußmitteilen. Wollen Sie das nicht, so schadet das auch nicht, dennungeachtet des Verbotes wird das Buch hier doch an sichre Leuteund gute Bekannte verkauft und also dem Absätze im Lande keinAbbruch getan werden."

23. Juni: „In dem heutigen Börsenblatt finden Sie Ihre Annoncewegen Pfizer. Sie ist die erste und also ein Beweis, daß die Sacheauch den Beyfall der Redaktion hat." —

Ein Antrag auf Freigabe des Pfizerschen Buches für Sachsen hatLiesching nicht gestellt; so wurde also Pfizers Büchlein unter demTitel „Anleitung zum Rechnen" verkauft, und wenn sich einmal einealte Faktur Herbigs finden sollte, so weiß man jetzt, welche „staats-gefährliche" Schrift sich unter diesem harmlosen Titel verbirgt. —

Von Pfizers nächsten Schriften wurde „Das Recht der Steuer-bewilligung" vom offiziellen Wiener Zensor nicht beanstandet; alsaber sein Votum Metternich zur Genehmigung vorlag, erklärte dieseres für zu gelinde wegen der „liberalen Tendenz" des Buches, „alsauch rücksichtlich der darin im Widerspruche mit bestehenden ge-setzlichen Bestimmungen aufgestellten staatsrechtlichen Theorien".Daher sei es nur „erga schedam", auf besondern Antrag seitensbestimmter Interessenten, zu verbreiten. — Dasselbe Schicksal erfuhram 16. Mai 1845 die Schrift „Das Vaterland", ein Separatdruck desletzten Kapitels aus dem schon 1842 erschienenen Buche „Gedankenüber Recht, Staat und Kirche".

Auch dieses Buch Pfizers beschäftigte die preußische Zensur-behörde, und diesmal regte sich endlich in Berlin die Empfindung,daß ein Autor wie Pfizer doch nicht ohne weiteres mit den übrigenradikalen Schriftstellern in einen Topf geworfen werden sollte. Derpreußische Geschäftsträger sandte es von Stuttgart dem AuswärtigenMinisterium ein, und Minister v. Bülow gab es in der üblichenWeise seinem Kollegen vom Innern zur weiteren Veranlassung.Innenminister war seit kurzem Graf v. Arnim, dem liberale Regungengegenüber der Schriftstellerzunft, die der Zensur so viel zu schaffen