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innigen Zusammenhalten und Wirken aller Regierungen in solchenSachen, sowie den strengen Befolgungen solcher Verbote, zu großeVorsicht weniger schaden kann als Leichtsinn. Daß dies Buchübrigens hier verboten ist, ist wahrscheinlich Folge von auswärtigenin Dresden gemachten, wahrscheinlich von Preußen oder Bayernausgehenden Vorstellungen. Neuerdings ist von der Behörde indieser Sache nichts geschehen, und meine Sorge, daß nähere Nach-forschungen stattfinden möchten, ist vergebens gewesen. Zuerstwurde gerichtlich angefragt, ob ich als Commissionär desVerlegers noch Ex. hier liegen hätte, worauf ich erwiderte, nein,denn die mir von demselben für meine Rechnung hergesandtenhätte ich abgesetzt, die zum Ausliefern hergesandten wären aus-geliefert. Nachher wurde der Verkauf davon mit 20 Taler Strafefür jedes Ex. untersagt. Unsere Behörde ist billig, gut und stört denHandel so wie sie frey handeln kann, nicht, wird aber gewöhnlichbey solchen Verboten, auf Veranlassung anderer Staaten dazu ge-trieben . . . Übrigens ist das Verbot, wenn Sie doch deshalb nichtetwa Unannehmlichkeiten haben, in so fern gut, daß Sie gewiß dieganze Auflage absetzen, denn das Verbieten feuert zum Ankauf an."
12. Mai: „Was Ihre Bemerkung wegen zu beobachtender Vor-sicht etc. bey Auslieferung von Pfizers R. [soll wohl heißen:Rechnenanleitung] anbetrifft, so kann ich dies nach Ihren darübermitgetheilten Wünschen machen, glaube aber, daß die große Angstdarüber überflüssig ist, da seit dem Verbote niemand mehr danachgefragt hat und nicht mehr fragen wird, und daß daher unter demangenommenen Titel die Expedition ohne alle Gefahr geschehenkann, wie es diese Messe durch schon an Sauerländer etc. geschehenist, weil solchem an baldigem Empfange gelegen war. Ich werde dieMesse durch so fortfahren damit, wenn einige bekannte und an-erkannte solide Freunde, von denen kein Mißbrauch zu befürchtensteht, welche eiligst haben wollen. Ich ziehe übrigens obigen Titelvor (da wie gesagt niemand weiter danach fragen und sich um dieRechnung bekümmern wird) und liefere unter dem ordnungsmäßi-gen Datum aus, weil der Datum bei möglichen Versehen im Notirenvon der einen oder andern Seite, am ersten Aufschluß und Nach-weisung wegen der Differenz gibt . . . Wie ich von mehreren aus-wärtigen Handlungen als Preußischen, Österreichischen, Badenschenhöre, ist da das Buch noch nicht verboten. Nach Österreich habenSie wohl keinen Versand, weil es da ohne weiteres verboten würde.'
10. Juni: „Der Beschluß des Ludwigsburger [muß heißen: Eß-linger] Senats wegen Pfizers Schrift hat mir, als ein Beweis derUnparteilichkeit desselben, wahre Freude gemacht und wird es allenrechtlichen Männern machen. Ich habe mich daher beeilt, IhrenAuftrag zu vollführen, daß die davon gesandte Copie, mit Ihrer Nach-