LUDWIG 362
möge die Polizei zunächst darauf hinwirken, daß „die in mehrerenScenen des Stückes vorkommende Bezeichnung des Königs Fried-rich II. als ,Fritz', welche in dieser auffälligen Wiederholung unan-gemessen erscheint, in einer den Anforderungen der Ehrerbietungund des guten Geschmackes entsprechenden Weise eingeschränktoder abgeändert werde". Dazu aber konnte sich L'Arronge nichtentschließen, und mit Recht; Ludwig schildert das preußische Heer,auf Tod und Verderben mit seinem Fritz in langem Lagerlebenzusammengeschweißt; der familiäre Verkehrston zwischen beidencharakterisiert daher trefflich den engen und festen Zusammenhaltzwischen dem König und seinen Grenadieren, ohne den ein gemein-sames Durchhalten in so verzweifelter Lage, wie nach der Schlachtbei Torgau, kaum zu denken war. Das „Deutsche Theater" gab daherden Versuch auf.
Elf Jahre später (11. Dezember 1900) kam das „Berliner Theaterum Genehmigung der Aufführung ein; der Einakter sollte die Fest-vorstellung zur Reichsgründungsfeier am 18. Januar 1901 eröffnen.Minister des Innern war jetzt Herr v. Rheinbaben, der sich als Pro-tektor der Rheinischen Goethefestspiele eines gewissen literarischenRenomees erfreute. Aber auch ihm erschien das Wagnis „nicht unbe-denklich", namentlich deshalb, weil „die Art des Verkehrs zwischendem König und den Soldaten von der historischen Möglichkeit g arzu sehr abweiche" (10. Jan.). Die „Anforderungen der Ehrerbietung"und den „guten Geschmack" hatte Herrfurth schon ins Feld geführt;jetzt trat als neues Hindernis die „historische Möglichkeit" da-zwischen. Das „Berliner Theater" verzichtete daher und gab am18. Januar statt der „Torgauer Haide" den „Prinzen von Homburg",der längst auf dem Repertoir auch des Königlichen Hoftheatersstand und daher keiner besondern Genehmigung mehr bedurfte. DerAntrag der Theaterdirektion gelangte aber diesmal wirklich insKabinett, wenn auch mit einiger Verspätung. Durch einen Erlaßvom 27. Dezember 1900 hatte Rheinbaben in solchen Fällen, wo„das Weitere" zu veranlassen war, die vorherige Anhörung lite-rarischer Sachverständigen befohlen, eine Einrichtung, die ein nichtungeschicktes Mittel war, die oft undurchsichtigen Voten der Polizeizu rechtfertigen und diese selbst von ihrer Verantwortung zu ent-lasten. Der in diesem Fall zu Rate gezogene Sachverständige, Pro-fessor Dr. Otto Schroeder, der Verfasser des „Papiernen Stils",erklärte mit erfreulichem Nachdruck: „Der literarische Wert der.Torgauer Haide' steht dermaßen außer Zweifel, daß man der Bühneund dem Publikum zu der Aufführung nur Glück wünschen kann."Eigentlich hätte Herr v. Rheinbaben das selbst wissen und ver-treten dürfen. Außerdem hatte sich der Polizeipräsident noch dar-über „gutachtlich zu äußern, ob die darin auftretenden fürstlichen