Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
316
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JORDAN 3 l6

Daß der Polizeipräsident bereits vor dem 7. Dezember über dieAussichtslosigkeit einer Beschwerde mit dem Ministerium einiggewesen sei, dafür hat sich kein aktenmäßiger Beweis bisher gefun-den. Nach dem Bericht des Ministers aber war auf einen Erfolg desImmediatgesuches, trotz des Huldigungsgedichtes von Anno 184 0 'nicht mehr zu rechnen, und am 7. Februar 1844 befahl der König»den Bittsteller ablehnend zu bescheiden. Am 22. gab die Polizei dieseMeldung an Jordan weiter und begründete ihre Maßregel lediglichformal, mit der nicht rechtzeitig erfolgten Erneuerung seiner Aufent-haltskarte. An literarischen Arbeiten aus dieser Berliner Zeit istaußer der schon erwähnten Übersetzung von Proudhons ,,Phil°'sophie de la misere" nur die Sammlung „Litthauische Volksliederund Sagen" zu nennen, die 1844 bei Julius Springer in Berlin er-schien; das kleine Büchlein ist auf dem Umschlag (nicht auf demTitelblatt) als ein I. Teil bezeichnet; Jordans Entfernung von Berlinscheint diese anmutige Bearbeitung der litauischen Volkslieder undSagen zum Fragment gemacht zu haben; vielleicht war aber aucnmangelnder Erfolg schuld daran und die vielfache Ablenkung, di eJordans starker Betätigungsdrang in Leipzig erfuhr.

Wie es ihm an den Ufern der Pleiße erging, berichtet er selbst ineiner Erklärung, die er am 19. Oktober 1845 in der „Deutschen Allgemei-nen Zeitung" (Nr. 292) in Leipzig zu veröffentlichen genötigt war:

„Leipzig, 17. October. Noch vor wenigen Tagen war es meineAbsicht, mehrfache Gerüchte und Zeitungsnachrichten, die auchmich unter den von hier ausgewiesenen Schriftstellern nannten,öffentlich zu wiederlegen. Da ich seit einem Jahre Heimatsrecht inSachsen erlangt, hielt ich es für unmöglich, von dieser Maßregelbetroffen zu werden. Man will mich jetzt dennoch verweisen. Ichkaufte im vorigen Jahre ein Haus in Lindenau bei Leipzig und batin Folge dessen um Aufnahme. Mir ward der Bescheid, dieselbekönne erst erfolgen, wenn ich einen Auswanderungsconsens vonmeiner bisherigen Regierung beibringe. Die königl. preuß. Regierungzu Gumbinnen antwortete mir auf mein Gesuch um diesen Consens,ich würde ihn sofort erhalten, sobald ich von Seiten der diesseitigenBehörde die schriftliche Versicherung einschickte, daß mir die Auf-nahme in den sächsischen Staatsverband wirklich zu Theil werdensolle. Ich erhielt diese Versicherung in rechtsgültiger Form ausge-fertigt, vom Landgericht hierselbst, auf Grund derselben den Aus-wanderungspaß aus Preußen, auf Grund dieses Passes endlich denAufnahmeschein für Lindenau.

Obgleich ich somit gegenwärtig keine andere Heimat habe alsSachsen, obgleich ich die alte nur nach der bestimmtesten und for-mellsten Sicherung der neuen aufgegeben, hat man mir dennoch imAuftrage des hohen Ministeriums eröffnet, daß ich binnen 8 Tagen