HEIDELOFF UND CAMPE 2 7 6
Hannover, Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Oldenburg, Anhalt,Schwarzburg-Rudolstadt und fast die ganze Reihe der Bundes-staaten; Sachsen selbst etwas zögernd erst im Oktober; die „Freie»Städte" und das Großherzogtum Hessen legten 10 Gulden Strafeauf jedes sich findende Heideloffsche Verlagswerk. Die süddeutschenStaaten Baden und Bayern werden wohl dieselbe Erklärung abge-geben haben wie Württemberg, das erst am 3. Januar 1835 demBundestag eröffnen ließ, daß „zur Vollziehung des rubricirten Be-schlusses das Erforderliche angeordnet" worden sei.
Diese nachdrückliche Razzia gegen Heideloff und Campe scheintden beabsichtigten Erfolg gehabt zu haben. Wie Julius Campe mseiner „Rechtfertigenden Erwiederung" vom 12. Januar 1842 auf dasdamals auch gegen ihn erlassene Gesamtverbot seines Verlags durenPreußen angab, hatte die Pariser Firma unterdes falliert. NapoleonCampe hatte sich von Heideloff wieder getrennt. Er plante im Herbst1837 eine große zweibändige Anthologie deutscher Dichtung seit1750, die Heine mit seinem Freunde, dem Advokaten Detmold 1«Hannover, herauszugeben gedachte, eine Art Konkurrenz z uO. L. B. Wolffs „Encyklopädie der deutschen Nationalliteratur", dieseit 1835 bei Otto Wigand in Leipzig erschien: Proben der Werkenebst biographischen Notizen, Einleitung von Heine. Der vierte Teildes Werkes sollte neuester Literatur gewidmet, auch die ältere so aus-gewählt werden, daß sie als „eine Morgendämmerung des jungenDeutschland" erscheine (Heine an Detmold, 17. Sept. 1837). Wennsolch ein Werk in Paris erschien, mußten sich alle Verleger deutsche!Literatur auf umfangreiche Nachdrucke gefaßt machen. Auch JuliusCampe war dieserhalb sehr inSorge; Heine suchte ihn (20.Sept. 1837)darüber zu beruhigen; danach hatte Heideloff schon „unter fremdemNamen hier den Uhland nachgedruckt", und mit weiteren Plänendieser Art scheint er sich getragen zuhaben. Österreichische Konfiden-ten versicherten 1836, daß er „die Briefe der Refugirten" besorge unddurch falsche Titelblätter auf seinen Verlagswerken das gegen ihnerlassene Verbot in Deutschland umgehe. 1837 galt er auch alsVerleger von Börnes letzter Schrift „Menzel, der Franzosenfresser'(vgl. den Börneabschnitt im I. Band, S. 78). Heine dagegen wolltewissen, daß Julius Campe wieder dahinter stecke und diese letzteSchrift Börnes als 15. Band von Börnes Werken vertreibe (Heine anCampe, 23. Januar 1837). Die Firma Heideloff und Campe aberhatte seit dem Verbot von 1834 ihre Rolle für die deutsche Literaturausgespielt; die Teilhaberschaft Napoleon Campes hatte ihr auchkein Glück gebracht; der Neffe war offenbar nicht so mit allenWassern gewaschen wie der Onkel in Hamburg.
[Benutzte Akten: Geheimes Preußisches Staatsarchiv Berlin,Rep. 77 II Spec. H. 28; Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Min-