FICHTE 242
Grano fühlte sich aber, ganz gegen seine sonstige Gewohnheit,dem angesehenen Berliner Verleger, dem Freunde Fichtes, Arndtsund all jener preußischen Patrioten von anno 1808 gegenüber, aus-nahmsweise veranlaßt, sein Druckverbot zu begründen, und tat diesin folgender ebenso lichtvollen wie meisterhaft stilisierten Beweis-führung :
„Nach meinem Dafürhalten sind die Reden an die deutsche Na-tion . . ., so gehaltreich ihr Inhalt ist und so zweckmäßig sie für dieZeit waren, in welcher sie gesprochen wurden und im Druck er-schienen, doch für die heutige Zeit nicht passend, vielmehr nachErledigung der Verhältnisse, derentwegen sie ans Licht traten,zwar als gelehrtes Werk sehr schätzbar, zugleich aber wegen deraus der Verschrobenheit und Erhitztheit der jetzigen alten undjungen Jugend mit Grunde zu besorgen, daß solche mittelst der-selben vergessend, wofür sie geschrieben wurden, ihre Philosopherneunterstützt und auf diese Fichtische Autorität gestützt sich nochdringlicher berufen fühlen möchten in ihrem unheilstiftenden, sie -selbst als Märtyrer aufopfernden, also jeder Hinsicht verderblichenTreiben beharrlich fortzufahren . . .
Berlin, 27. 2. 24. Grano."
Reimer beschritt den Instanzenweg. Aber Granos nächste vorge-setzte Behörde, der neuernannte Oberpräsident der Provinz Bran-denburg, v. Bassewitz, der Geschichtschreiber der Mark Branden-burg, bestätigte das Verbot. Ein Appell an das Oberzensurkol-legium war ebenso vergeblich; am 8. September erklärte diese Be-hörde, daß es bei der bisherigen Entscheidung zu verbleiben habe.Und eine Beschwerde beim Ministerium hatte denselben Mißerfolg:am 13. September entschied der Minister der Geistlichen und Unter-richtsangelegenheiten, v. Altenstein, die neue Auflage könne„schlechterdings nicht gestattet werden", und die beiden übrigenZensurminister, Schuckmann vom Innen- und Bernstoff vom Außen-ministerium, stimmten ihm vorbehaltlos zu. Die neue Auflage erschiendaher im selben Jahr bei Friedrich Ludwig Flerbig zu Leipzig, demReimer die schon gedruckte verbotene Auflage verkaufte oder —■solcher Leipziger Deckadressen bedienten sich damals manche Ber-liner Verleger —■ in Kommission gab. Seine Beschwerde veranlaßteaber die preußischen Zensurministerien, an eine schon 1823 er-lassene Verfügung nachdrücklich zu erinnern: daß auch ältereSchriften, die vor dem Erlaß des neuen Zensurgesetzes vom Oktober1819 das Imprimatur erhalten, im Fall eines Neudrucks nochmalsder behördlichen Genehmigung bedürften, gleichgültig, wieviel Auf-lagen davon früher erschienen seien.
Ist die Tatsache eines Zensurverbots von Fichtes „Reden an die