FICHTE 92
erschöpfte, traf dieser Pfeil das Wöllnersche Zensuredikt mitten insHerz. Den Vorbehalt „bescheiden" bei jeder gnädigst konzedierten„Untersuchung der Wahrheit" hatte ja Wöllner zum erstenmal in diepreußische Zensurgesetzgebung eingeführt; er gehörte von da abzum stereotypen Wortschatz solcher Verfügungen.
Unter fingiertem Druckort und anonym also sandte Fichte dieseBroschüre im Herbst 1792 in die Welt; in Wirklichkeit war sie beieinem preußischen Verleger erschienen, bei Troschel in Danzig;wäre die Behörde dahinter gekommen, so hätte Troschel nach § VIIIdes Wöllnerschen Zensuredikts den doppelten Ladenpreis der ganzenAuflage als Strafe zu bezahlen und außer Konfiszierung aller Exem-plare, bei dem Charakter der Schrift, Gefängnis- oder Festungshaft zuerwarten gehabt, ebenso wie der Autor. Die Broschüre gehörte schonder fehlenden Verlagsfirma und des fingierten Druckorts halber zuden von vornherein in Preußen verbotenen Schriften, und es bedurfteihretwegen keiner besondern Maßregel. Soweit sich feststellen ließ,hat nur die sächsische Regierung sie durch eine Verfügung vom22. Januar 1794 konfiszieren und ihre Verbreitung bei 10 Taler Strafeausdrücklich verbieten lassen, da sie „mit noch verwegeneren Sätzenund Äußerungen angefüllt" sei als der gleichzeitig verbotene Dr. Wür-zersche „Revolutions-Catechismus", dessen Verkauf nur mit 5 Talergeahndet wurde. Der Bücherinspektor in Leipzig beschlagnahmte10 Exemplare. Im übrigen ist die Schrift, wie Fichte selbst zuge-stand (an Reinhold, 1. März 1794), zum Leidwesen des Verlegersfast gar nicht bekannt geworden; wahrscheinlich ließ Troschel siemakulieren; sie gehört daher heute zu den größten Seltenheiten derFichteliteratur. Rezensiert wurde sie anscheinend nur in der „Allge-meinen Literaturzeitung" vom 8. Juli 1793 (Nr. 199); der Kritikermeinte: Neues sei darin nicht gesagt, und tadelte den Ausdruck„Denkfreiheit", wogegen sich Fichte in dem obengenannten Briefan Reinhold und später (4. August 1794) seinem Bruder Gotthelfgegenüber verwahrt: er habe nur der Kürze wegen diesen prägnantenAusdruck gewählt, ihn in der Broschüre selbst dahin erklärt, daßer darunter die „Freiheit seine Gedanken mündlich oder schriftlichoder durch den Druck mitzutheilen" verstehe. „Es ist eine Kleinigkeit— jene Schrift", meinte er zu Reinhold; „aber ich glaube, daß sieeiniges Verdienst in Absicht der Diktion hat", und in einem Briefan Stephani nannte er sie noch im Dezember 1793 „die liebste meinerSchriften". Der Dichter Baggesen, der sie im Oktober 1793 beiFichte in Bern kennenlernte, fand sie hinreißend (an Reinhold,8. Juni 1794), und der Philosoph Schelling empfahl sie (5. Ja-nuar 1795) seinem Kollegen Hegel dringend zur Lektüre.
In der Vorrede dieser Broschüre hatte der anonyme Autor er-klärt, sich jedem nennen zu wollen, der sich ernsthaft über das