Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
24
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ALLGEMEINE DEUTSCHE BIBLIOTHEK 24

nahm, schilderte er in der Vorrede, welcher Verfolgungen wegen ersie 1792 hatte im Stich lassen müssen.

Mit diesem Verlagswechsel war nun die „Neue allgemeine deutscheBibliothek", wie sie jetzt hieß, keineswegs gegen alle Gefährdung vordem Zugriff des Zensors geschützt; im Gegenteil, ihre Flucht nachauswärts machte sie doppelt verdächtig, und schon nach zwei Jahrenereilte sie ihr Schicksal: durch eine Kabinettsorder vom 17. April 1794wurde sie „als ein gefährliches Buch gegen die christliche Religion"in Preußen verboten, und zwar nach österreichischem Muster fürVergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Eine Stelle im 8. Band(1. Stück, S. 88) soll der Anlaß dazu gewesen sein; hier war dieAuferstehung verstorbener Menschen beim Tode Jesu als eine vomEvangelisten Matthäus leichtgläubig untergeschobene Anekdote be-zeichnet worden. Noch größeren Anstoß aber dürfte erregt haben,daß in den Bänden vorher der freisinnige Abt Henke in Helmstedtalle für und wider das Wöllnersche Religionsedikt von 1788, dieOuvertüre des Zensurediktes vom selben Jahr, erschienenen Schriftenausführlich und im Geiste der Aufklärung besprochen hatte; diesesämtlichen Rezensionen hatte Abt Henke 1793 auch noch als Buchherausgegeben.

Dieses Verbot verursachte aber einen Sturmlauf von Protesten,wie ihn aus gleichem Anlaß die preußische Regierung noch nichterlebt hatte. Zunächst erklärte, der Buchhändler Johann FriedrichHartknoch in Riga seinem Berliner Kommissionär Friedrich Viewegd. Ä., wenn dies Verbot nicht zurückgezogen werde, breche er alleBeziehungen über Preußen ab; er werde sich dann seinen ganzenBücherbedarf über Braunschweig und Lübeck verschreiben, wo ihnkeine Zensur behellige, und außerdem in Berlin nie wieder etwasdrucken lassen. Er und seine Kunden, die zum „aufgeklärtesten"Publikum gehörten, ließen sich so etwas nicht gefallen, und anderewürden wohl seinem Beispiel folgen. Vieweg wandte sich nun miteiner ausführlichen Beschwerde an das Ministerium, wies nach, daßdie preußische Post von seinem Geschäft allein 3000 Taler jährlicheinnehme und durch weitere Verschärfung der Zensurgesetze derganze preußische Buchhandel zugrunde gehen müsse. Nicolai selbstbelegte diese Prophezeiung mit wirksamem Zahlenmaterial und sangein bewegliches Klagelied: was solle er jetzt mit seinen Vorräten dervon ihm verlegten alten Jahrgänge anfangen, die er gerade im Preiseherabgesetzt habe? Der neue Verleger schulde ihm noch 5000 Talerder Kaufsumme, die er unter diesen Umständen verlieren müsse.Niemals noch habe man seiner Zeitschrift den Vorwurf gemacht, daßsie gefährlich sei, im Gegenteil der ganze Staatsrat habe durch dieKabinettsorder vom 4. Dezember 1775 ihre Eigenschaft als „gemein-nütziges Werk" attestiert.