Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
22
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ALLGEMEINE DEUTSCHE BIBLIOTHEK 22

die von den Theologen fast allein durchlesen werden. Die vota dergeistigen H. Censoren beweisen, daß es der katholische religionnützlig wäre wenn unsere gelehrte priester allzeit wüsten was aus-länder wider die Christlich Catholische Religion schreiben, um destobesser denen falschen Grundsätzen zu widerstehen. Außerdem ent-hält diese periodische Schrift so viel gute Sache und recensionendaß sie allen gelehrten von großen Nutzen ist. Solte etwa ein Theildavon zu starke ausschweifungen enthalten, so könnte allzeit diecommission diesen einzeln Theil nur bekannten Theologen und Ge-lehrten erlauben. Es werden ohnedem wenig andere leute diese peri-odische Schrift halten, weil sie ihnen wenig nützlig und zu theuerseyn wird. Aus allem diesem kann ich nur der Meinung seyn daßdieses werk, das schon 43 Theile hat, nach den vorgeschriebenenGrundregeln solte erlaubt werden; aber nicht im lectür Cabinet ge-halten, und noch weniger aus diesem Cabinet in die Häuser zumlesen geschickt. Karl von Mertens.

Der Cirkulationsbogen, worauf sich obstehende Meinungen be-ziehen, ist mir aus Verstoß am lezten, und zwar erst heute, zuge-kommen. Ich erkenne gleichfalls den entschiedenen Werth der All-gem. D. Bibl. als ein gelehrtes Journal betrachtet. Da aber in dentheologischen Recensionen, die heut zu Tage sich sehr verbreitendesocinianische Lehre öfter mit Anführung ihrer Gründe und mit Bey-fall vorgetragen wird, auch einige Theile sich dießfalls auf eine sehranstössige Art auszeichnen; so glaube ich, daß man erst nach vor-läufiger Untersuchung der Stellen, weßhalben ein u. andrer Theilehehin ganz verbothen worden ist, und nach Durchlesung der nochgarnicht censurirten 17. Bände, allerhöchsten Orts ein standhaftesGutachten über die gänzliche Freylassung aller, od. den Verbotheiniger Theile dieser Bibl., nach Vorschrift des § 4'' der Grundregeln,vorzulegen im Stand seyn dürfte. Wobey ich übrigens nicht uner-innert lassen kann, daß seiner Zeit auch in Ansehung der öffentlichenAusstellung dieses Journals im Trattn. [Trattnerschen] Lektürkab.wo sich jeder ganz unbereiteter u. unverwahrter oder doch neu-gieriger Leser, um das bloße geringe Eintrittsgeld, mit den verführe-rischsten Artik. leicht bekannt machen kann, der Bedacht genommenwerden möchte. Und daß es dergleichen Neugierige genug gebenwerde, zweifle ich nicht, wenn ich den allgemeinen Ruf der D. B.in Religionssachen, ihren bisherigen scharfen Verboth, u. die herr-schende Neigung unserer Leserlinge u. Schriftstellerlinge bedenke.

25ten. Junii 1781. Locella."

Die Mehrheit der Zensurkommission war also für Aufhebung desVerbots, die Minderheit dagegen. Hofrat v. Kauz, auf den, wie seineNiederschrift zeigt, die Maßregel von 1777 hauptsächlich zurückzu-