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Februar 1462.
genossen der Sachen halb bei einander gewesen, verabredet worden sei, daß wo Jemand, es seien alleOrte insgemein oder eines oder mehrere insbesondere, der Herrschaft Oesterreich Städte, Lande, Leute,Gut, Herrschaften oder Gerechtigkeiten einnehmen würden, alles zu gemeiner Eidgenossen Händen ein-genommen werden solle. Die von Schwyz und GlaruS antworten in Beisein derer von Uri folgender-maßen. Vor Zeiten sei denen von Schwyz und von GlaruS die Herrschaft Windeck vom Hause Oesterreichfür eine Summe Geldes verpfändet worden, in welche Pfandschaft laut Pfandbrief Wallenstadt auchgehörte; darnach sei ihnen im Kriege Wallenstadt von der Herrschaft Oesterreich wieder genommen worden.Nun haben sie im letzten Kriege mit Hülfe derer von Uri Wallenstadt wieder erobert und in seinenalten Stand, in die Pfandschaft Windeck gebracht; sie haben bei diesem Anlasse auch etliche Leute undGerechtigkeiten Oesterreichs im Oberland zu ihren Händen gebracht und hoffen, die andern Orte werdensie dabei bleiben lassen, da ihnen von einer Uebereinkunft, wie jene angezogene, nichts bekannt sei. DieSchiedrichter entscheiden! I. Die von Schwyz und GlaruS sollen bei der Herrschaft und Vogtei zuWindeck und aller ihrer Zubehörde, wie sie daö von Pfandes und Eroberung wegen besitzen, bleiben,ausgenommen davon sei Wallenstadt. 2. WaS aber die von Schwyz und GlaruS mit denen von Uridießmal im Oberland, daS man Sarganserland nennt, von der Herrschaft Oesterreich eingenommen haben,eS seien Leute, Gut, Herrschaften, Herrlichkeiten oder Gerechtigkeiten, mitsammt Nidberg, Freudenbergund Wallenstadt und waS oberhalb dem Möllensee liegt, daS alles soll den Eidgenossen von Zürich,Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und GlaruS gemeinsam und zu getreuer Geineinschaft zugehören,daß sie solches hinfür mit einander besetzen und entsetzen und alle Nutzung, die von daher fällt, gütlichmit einander theilen mögen und sollen. 3. Die Leute daselbst sollen den sieben Orten gemeinsam schwörenund huldigen. — ES siegeln für sich und die übrigen Schiedrichter Heinrich von Bubenberg, HeinzmannBelg, Claus von Wenge und HanS Thüring von Büttikon.
Pergamentene Urkunde mit vier anhangenden Siegeln. Abgedruckt bei Tschnt! II. tritt ^Wegelin, Pfaverser-Regesten, Nro. t!2Z.
(Konstanz. T4KT, X». Ntarz (Mittwoch »ach n.voooviy.
Tsekiidü Chronik II. ti?!i.
Jost von Bringen, Altmeister des deutschen Ordens, Balthasar von Wartenberg, Schultheiß zuGengenbach, Hieronymus Künlin, Licenciat, und HanS Espach, Schaffner zu Offenburg, alö Gesandtedes Pfalzgrafen bei Rhein, halten einen Vortrag an die zu Constanz versammelten Boten der Eidgenossenüber die Feindschaft einiger Reichsfürsten gegen ihn und das HauS Bayern und bitten sie, ihm Söldnerzulaufen zu lassen, seinen Widersächern aber solche zu versagen.
14l>1, Samstag vor Lucic (12. Dccembcr) schrieb Ludwig, Psalzgras bei Rhein, Herzog in Ober, und Glieder-Bayern ausführlich an die Eidgenossen über seine Streitigkeiten mit dem Kaiser, erbot sich aus sie zu Recht und batsie, sich nicht wider ihn bewegen zu lassen. Staatsarchiv Lucern, Acten deutsches Reich.