I. Geschichtliche Thatsachen.
Das jetzt tlieils fürstliche, theils gräfliche Haus zur Lippegehört unbestritten zu den ältesten Geschlechtern des deutschenHerrenslandes. Als erster nachweisbarer Ahnherr ist Hermann I,der mit seinem Bruder Bernhard in einer Urkunde von 1129 zumersten Mal mit dem Beinamen »von der Lippe« erscheint, zu be-trachten.
Hopf tust, geneal. Atlas. Gotha 1858. B. I No. 247 S. 138. GenealogischesReichs- und Staatshandbuoh (Varrentrapp) 1805 S. 1G1.
Bernhard II, Edler Herr zur Lippe, Hermanns I Sohn, er-schien bereits 11S4 auf einem Reichstage Kaiser Friedrichs Izu Mainz mit einem grossen Gefolge und nahm unter den Grossendes Reiches den ihm gebührenden Platz ein; er baute kraft kaiser-licher Privilegien auf seinen weiten allodialen Besitzungen Städteund Schlösser und seine Nachkommen regierten dieselben als einreichsunmittelbar es Territorium.
Obgleich seit Jahrhunderten im Besitze von mehreren Graf-schaften, nannten sich die Herrn zur Lippe damals noch nichtGrafen, sondern bezeichneten blos ihren Stand durch den Beisatz»nobilis« oder »liberi domini«, Edle Herrn, wie dies damals dieAhnherrn beinah aller der Geschlechter thaten, welche später alsreichsgräfliche erscheinen.
K. F. Eichhorn deutsche Staats- und Rechtsgeschichte B. II § 234a S. 113.
Erst seit dem XV Jahrhundert nahmen die Herrn zur Lipperegelmässig den ihnen stets gebührenden gräflichen Titel an, umsich von dem niedern Adel zu unterscheiden, seitdem dieser dasPrädikat »Nobilis« oder »Edler Herr« gleichfalls erhielt, welchessonst nur dem hohen Adel eigen gewesen war.
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