Mai 1536.
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dieser Zeit sollen sie sich so betragen, daß sie glauben könnten, es dürste ihnen ihr Benehmen zu statten kommen;dabei werde man mit ihnen auch reden, daß sie sich fügen; gelinge dieses nicht, so werden die Boten verreiten.II. (18. Mai). Die Räthe antworten, daß es ihnen schwer und unredlich vorkomme, die Roggenbacher, ihreabgesagten Feinde, die sie durch Schrift („Truke") und auch mündlich so schwer und so grob und unehrlichangetastet, in die Stadt zu lassen; es möchte auch dieses mit Bezug auf solche, die sie mit Worten oderWerken beleidigt haben, schlimme Folgen haben. Dagegen wolle man das Wasser ihnen gestatten und wegender Strafen der Fünf unterhandeln lassen. Die Schiedboten drücken hierüber ihr Befremden aus und tragenweitläufig vor: Nachdem ihnen früher eröffnet worden sei, wenn man die von Solothurn des Glaubens wegenunangetastet lasse, wollen diese bezüglich der übrigen Punkte das Beste thun, und nun der Glaube angestelltworden sei, so habe man sich keines Abschlags versehen; in diesem Sinne hätten sie auch den kleinen undgroßen Rächen von Bern die Sache vorgestellt; die von Solothurn mögen auch bedenken, daß sie den IhrigenBrief und Siegel gegeben, und wie es die Obern der Gesandten aufnehmen würden, wenn sie ohne Erfolgverreiten müßten, „als einer schon hinwage" und bitten, ihnen den Handel anzuvertrauen. Die Räthe will-fahren ihnen „in gestalten, daß der Handel dry jare angestellt sin sölle"; demnach dürfen sie in Gastsweiskommen, das Nöthige kaufen, aber keine andern Geschäfte treiben und nur in offene Wirthshäuser einkehren;das thue man zu Gefallen der Voten und zur Wohlfahrt der Eidgenossenschaft, aber nicht mit Rücksicht aufdie Gegner, die solches nicht verdient haben. Die Gesandten erwiedern, man möge die Bestimmung der Jahreihnen überlasten; sie werden sie so weit ausdehnen, als erhältlich gemacht werden könne; ebenso bitten sie,die Sache wegen der Strafe der Fünf ihnen zu vertrauen; dann werden sie sich auch nach Bern und Bürenbegeben und allen Fleiß anwenden, den Handel zum Guten zu bringen. Die Zeitbestimmung wird nun denSchiedboten anheimgestellt; dagegen betreffend die Strafe der Fünf werden sie gebeten, die von Solothurnaus den früher angegebenen Gründen nicht weiter zu belästigen. «. A. s°iothurn: Rath-bu-h Nr. -6. s,
«K. I. (19. Mai). Vor dem Rath zu Bern. „Schidboten im Roggenbacherhandel den spruch lasten läsen,so st) im Handel gegeben." II. (20. Mai). Vor Rüthen und Burgern. „Der Vortrag der schidboten solo-thurnischen und roggenbachischen spans verhört und ist angenummen. Der Roggenbacher :c. gwarsam hinderm. h. gleit werden. Einen poten mit den schidpoten hinabschiken gan Solothurn von der 4 mannen wegen
ir fach ze machen". St. A. Bern: Rathsbuch Nr. 25k, S. 257, «so.
4TS.
An der Sense. 1536, 16. Mai.
Staatsarchiv Bern: Freiburgcr Abschiede v, I, S. 37.
Gesandte: Bern. Bernhard Tillmann, alt-Sekelmeister, des Raths; Michael Augsburger; Peter Cyro,Stadtschreiber. Fr ei bürg (nicht bekannt).
Die Gesandten von Bern und Freiburg verhandeln auf Gefallen ihrer Obern Folgendes: t». Die von Frei-burg klagen: 1. Die Capelle zu Peterlingen liege in der March des Klosters daselbst; das letztere besitze auch hierden Kirchensatz; dessen ungeachtet haben die von Peterlingen die Altäre und Bilder zerbrochen und einenPrädicanten aufgestellt; das sei wider den Abschied, den die Eidgenosten einiger Orte mit den Gesandten beider