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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Mai 1536.

Städte Bern und Freiburg errichtet haben, gemäß dem daselbst weder gepredigt, noch sonst eine Neuerungeingeführt werden sollte. 2. Im letzten Zuge nach Chillon haben Einige dem Kloster Schaden zufügen wollen,worüber aber die Kriegsregenten freundlich verhandelt hätten, was man ihnen billig verdanke. Dagegen seibei diesem Anlaß das Wappen derer von Freiburg („ir") geschmäht und muthwillig behandelt worden. Dievon Freiburg beschweren sich dessen; und da in Betreff der Capelle niemand ohne Zustimmung des Klostershandeln könne und das Kloster in Schirm, Gewerd und Posseß derer von Freiburg stehe, so hoffen sie, daßdasselbe bei seinen Freiheiten verbleibe, die daselbst wider den Abschied erfolgten Neuerungen abgestellt unddiejenigen, welche bezüglich ihres Ehrenzeichens gefrevelt haben, bestraft werden. Die Gesandten von Bernentgegnen: 1. Die Capelle von Peterlingen sei von den Bürgern daselbst gebaut und von ihren Vordern ge-stiftet wordeil, folglich sei sie Eigenthum der Bürger und können dieselben nach ihrem Gefallen über sie ver-fügen. Da sie nun für gut gefunden haben, die Kirche zu räumen, so möge man sie dabei bleibeil lassenund bedenken, was erfolgen möchte, wenn man ihr Gewissen bedrängen würde. In Betreff des von denenvon Freiburg beanspruchten Schirms sei früher nichts im Streite gelegen und haben die Gesandten von Berndiesfalls keine Instruction und geben einzig bezüglich der Capelle Antwort, in der Hoffnung, daß in Betreffdes Schirms, den früher der Herzog gehabt habe, die von Freiburg ihnen „das" nicht abschlagen, wie auchdie von Bern denen von Freiburg nichts verwehren, wozu diese ein Recht haben. 2. Daß Muthwillen gegendem Kloster und dem Wappen derer von Freiburg gebraucht worden sei, sei denen von Bern in Treuen leid;man wisse, wie sie sich angestrengt haben, diesen Unfug zu stillen, und möge bedenken, wie bei kriegerischenAuszügen jeweilen viel Ungeschicktes mit unterlaufe. Dem Urheber der Schmähungen des Wappens derervon Freiburg, das man so hoch achte, wie das von Bern, habe man nachgefragt, aber ihn noch nicht ge-funden ; man bitte daher die von Freiburg, diesen Punkt nicht hoch anschlagen zu wollen. Die von Freiburgentgegnen noch, daß anbelangend die Gerechtigkeit des Klosters zu Peterlingen der Herzog von dem Kloster be-lehnt worden sei und er und sein Amtsmann demselben haben schwören müssen. Da aber die von Bernverlangen, daß man diesen Gegenstand dermalen beruhen lasse und einzig wegen der Capelle verhandle, sohaben die Gesandteil beider Städte auf Genehmigung ihrer Obern und unbeschadet dem zu Bern erfolgteilAbschied vereinbart, daß bis zu Austrag der Sache „und darüber" folgendes beobachtet werden solle: Es sollin der Capelle zu Peterlingen das Evangelium geprediget werden, doch dem Kirchensatz und der Gerechtigkeitdes Klosters jetzt und hernach unbeschadet. Dabei sollen die zu Peterlingen das Kloster nicht beunruhigen,sich mit ihrer Kirche begnügen und iin Übrigen dein Kloster Alles wie früher verabfolgen lassen. Die Hinterezum Kloster führende Thür soll vermauert und inzwischen niemand gehindert werden, zum Worte Gottes oderzur Messe zu gehen. Alle Schinütz- und Schmachworte sollen vermieden werden und zwar strenger als bisher,da der Prädicant die von Freiburg und deren Glauben eben höchlich geschmäht hat. Die Begräbniß be-treffend soll es wie von Altem her gehalten werden. I». Die von Freiburg klagen: Nachdem die von Bernihnen einige Plätze überlassen und sie in Folge dessen St. Legier und La Chiesaz bei Blonay in Eidespflichtgenommen habeil, hätten die von Bern diese Dörfer in ihren Schirm genommen und sie sich schwören lasseil,ungeachtet sie denen von Freiburg geschrieben, es bleibe bei der an Freiburg gethanen Huldigung, es wäredenn, daß die genannten Dörfer in das Mandement Vivis gehören würden. Für dieses erivarte Freiburgden Nachweis. Auch hiebet sei, wie man vernehme, das Ehrenzeichen derer von Freiburg beschimpft worden,uild zwar von einem, der die Farbe derer von Bern getragen habe; sie verlangeil dessen Bestrafung. Die Ge-sandten von Bern antworten, man werde sich wohl erinnern, wie Vivis wegen Greyerz denen von Bern