Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
1055
Einzelbild herunterladen
 

November 1554. 1055

und der Stadt Biel sich mit niemand verbinden oder Burgrcchte eingehen. Die von Erguel aber glauben,„die will sy, von Arguel, unter yemands schütz und schirm standind, inen kein oberherr gesetzt noch geben,der Hand, wie von alter har, ob inen halte", so mögen sie nach ihrem Nutzen und Ehren anderswo Burgrechte,Hülfe und Tröstung suchen. Durch Feuersnoth seien sie vor einiger Zeit um ihre Gewahrsamen, Briefeund Siegel gekommen. Wiederholt haben sie den Bischof gebeten, ihnen dieselben wieder aufzurichten undneuerdings zu bekräftigen, was heute noch ihr Verlangen sei. Die von Biel haben dann einen endlichenEntschluß verlangt, ob die von Erguel sie als ihre Oberherren anerkennen. Diese haben verlangt, sich vorerstmit dem jüngst gesetzten Bischof von Basel zu unterreden, daß er sie des von ihren Vorfahren dem Bischofgeschwornen Eides entbinde und solches ihnen brieflich zustelle. Als dann die von Erguel diesfalls vor denBischof gekehrt seien, habe er ihnen geantwortet, er befasse sich dermalen mit dieser Sache nicht, sondernwolle zuerst vollkommen in den Posseß gesetzt sein und sich dann mit dem ganzen Capitel berathen. DieZinsen, Renten und Gülten nebst Zubehör, die sie von Altem her dem Bischof zu entrichten schuldig gewesenseien, sollen sie dem Rath zu Biel entrichten. Das haben die von Erguel angenommen, in der Meinung,daß wenn die von Biel etwas Unbilliges an ihnen fordern würden, sie das Recht darschlagen werden. Danun die von Erguel ganz ohne Schutz und Schirm seien, so rufen sie demüthig die von Bern um derenRath, Hülfe und Schutz an, sie vor Unbilligem zu hüten; die ganze Castlanci Erguel sei auch mehrmals inder Roth derer von Bern („ir") mit Leib und Gut ihnen zugezogen, was sie wieder thun würde; siewollen auch Gott bitten, die von Bern vor allem Leid zu beschützen.

St. A. Bern: Bischof Basel Buch v, S. 13. Auf der Rückseite steht: „Der gmeind in St. Jmertal, genannt Arguel, fürtrag, 8. Novembris1654 beschächen."

V. 1554, 12. November. Vor dem Nathe zu Solothurn erscheinen Gesandte der Vogtei Erguel und eröffnen:Die hohe Stift Basel und der Statthalter haben sie denen von Biel verkauft oder versetzt. Hierauf habensie von dem erwählten Bischof gefordert, er solle ihnen einen Brief geben, daß sie des Eides gegen dasBisthum entlassen seien. Er habe dann erwiedert, er wolle in vierzehn Tagen zu ihnen kommen und seineAntwort geben. Nun sei „jetzt uf mitwochen" dieses Ziel verstrichen. Sie bitten daher die von Solothurn,ihnen beholfen und berathen zu sein, wie sie sich verhalten solle». Die Unterthanen im Thal seien alle einig,denen von Biel nicht zu schwöre». Der Rath antwortet ihnen, wenn sie bei ihrem Herrn bleiben können,so sollen sie sich niemand anders anhängig machen; wenn aber das nicht sein könnte, so sollen sie sich abkaufen;wenn nöthig, wollen ihnen die von Solothurn hiefür Geld leihen. K- A. Solothurn. RanMuch N°. s« v, s. soo.

340.

Wer«. 1554, 16. und 17. November.

Staatsarchiv Bor»; si-h- Note.

Verhandlung zwischen Bern und Freiburg.

Gesandte: Frei bürg. Hans Reif, Seckelmeister; Hans List; Niklaus Gottrau, Venner, alle des Raths.I. (16. November.) Boten von Freiburg eröffnen vor dein Rath zu Bern, die Gelten des Grafen vonGreyerz haben an die Antwort, über die sich die von Freiburg mit denen von Bern vereint haben, nichtkommen wollen, sondern verlangen, endlich Ja oder Nein zu wissen. Die Boten seien nun abgesandt, mit denenvon Bern zu rathschlagen, um weitere Antwort ertheilen zu können. Der Rath antwortet, er lasse es ganzbei der Antwort, die ihnen die Boten von Bern am letzten Mittwoch eröffnet haben, verbleiben. Wenn dieBoten von Freiburg etwas Anderes und Besseres in ihrem Auftrage haben, so sollen sie es eröffnen, damit