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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
Entstehung
Seite
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Notarielles. — Postwesen.79mit etwaige auf dem Verkaufsgegenstand lastenden Schulden zuTage kämen, wurden aufgefordert „alle degeene, die eenig Rechtvan Pantschap, Praeferentie ofte andersints op het te verkoependeGoed hebben, het selve alsdan tydelyck aentegeven op Poene vanewig Stilſwygen“.Der Verkaufact fand in einer oder zwei Sitzungen, entwederunter Ausbrennen von Kerzen (Uytbranden van Kertsen) odermit sogenanntem Stockschlag statt. Bei dem erstern Verfahrenwurden entweder Angebote über eine fixirte Taxe (Hoogsel) an-genommen und dem Meistbietenden zugeschlagen, oder es fandVerkauf à tout prix statt. In letzterem Falle wurde die Taxeso lange reducirt, „bis dat Jemandt myn seggt“, worauf aberunter Anstecken der Kerzen die höhern Gebote erfolgen konnten.Die Verkäufer konnten sich das Recht reserviren, wenn die Chancendes Verkaufes ihm zu ungünstig erschienen, die Kerze auszublasenund dadurch den Verkauf zu sistiren. Nach Stellung von Bürgenzur Zahlung des Kaufschillings wurde der Verkauf mit „Palm-slaegh“ oder, wie eine andere Redensart lautet, „mit Hand, Halmen Mondt“ bekräftigt. Gewohnheitsrechte verpflichteten den Käu-fer, darauf Verkäufer und Zeugen mit Branntwein zu regaliren.Man nannte dies „Lycoop drincken“, woraus ein bestimmtes Ge-bührengeld zu 2% erwuchs. Zu diesen Unkosten trat noch derGottesheller, der hundertste Pfennig für die Armen und beimVerkauf von Immobilien der „Vertheighspenninck“ hinzu. Diegewöhnlichen Termine zur Ausbezahlung der Kaufschillinge warendas Fest St. Remigii, Christmissen, Vrouwlichtmissen, Nieuw-jaersmiſſen, Pinxten, Paſchen, St. Jacobi, St. Martin, St. An-dries, St. Laurentii, Vastenavent und Vrouwkruytwyen (MariaHimmelfahrt). Bei Zahlungs=Unfähigkeit oder, wie der stehendeAusdruck lautet, „wann etwelcke Crediteurs den bedroefden endesolaten Man op den Hals liggen, om te hebben hunne Betae-longhe“, so wurde der Verkauf gerichtlich angeordnet.Einundzwanzigstes Capitel.Postwesen.In dem siebzehnten Jahrhundert wurde die private Corre-spondenz meist durch eigene Boten expedirt. In dem Schöffen-protokoll dieser Zeit findet sich eine ganze Reihe von Processenüber nicht ausbezahlten Botenlohn. So hatte eine Frau Wilcken-hausen, deren Mann als Rittmeister in kaiserlichen Diensten stand,zu dürftig