77Verwaltungzu machen. Wie die Geschworenen für ihre Mühewaltung beiAufstellung der Schattlisten eine tägliche Remuneration von zwölfStübern erhielten, so war auch die Erhebung der Steuern nichtohne Unkosten. Im Jahre 1791 z. B. zogen die beiden Bürger-meister zu diesem Zwecke über 1012 Gulden ein.Wenn die Bürgermeister ihre Rechnungen dem Stadtschreiberüberreicht hatten, fand die Proclamation statt, so daß dieselben aufdem Rathhause vierzehn Tage zur allgemeinen Einsicht offenlagen. Darnach trat der gesammte Gemeindevorstand, sowie derOrtspfarrer und Rector St. Pauli zusammen, welche geboreneMitglieder der Finanzprüfungscommission waren. Hatten dieseden Bürgermeistern Decharge ertheilt („onder der Rendanten ge-daene Assertie voor goedt en valydt gepasseert") und das Budgetunterzeichnet, so hatte der Secretär ein sorgfältig abgeschriebenesExemplar mit den Quittungen und Belegen nach Geldern zuschicken, um dort einer scharfen Superrevision unterzogen zu wer-den. Zu mißliebigen Posten machte Geldern seine Marginal-bemerkungen, die Viersen wiederum gewissenhaft zu beantwortenverpflichtet war. Für die gemeindeamtlichen Schreiben wurde derStadt= und Gerichtsschreiber, der „weledle Heer“, wie seine offi-zielle Titulatur lautete, während das ganze Collegium offiziellmit „eerentfeste, eersaeme en vroome Heeren“ betitelt wurde, perFoliobogen bezahlt. Er erhielt nämlich für den Originalbogensechs, für die Copie zwei Stüber. 1795 verlangte die Domänen-kammer in Mörs, daß ihm ein Fixum ausgeworfen werde. Das-ſelbe wurde auf 150 Reichsthaler feſtgeſetzt. Bei außerordent-lichen Geschäften, wie Reisen in Gemeindeangelegenheiten erhieltendie Beamten Diäten, die anfangs des achtzehnten Jahrhundertsauf vier Schilling, mit Pferd auf sechs Schilling normirt waren.1774 rechnete Thynen, der nach Düsseldorf fahren muße, 1¼Reichsthaler, „om dat het in Dusseldorf seer deur teren was.In wichtigen Angelegenheiten, z. B. Veräußerung von Ge-meindegütern, Anstellung des Lehrpersonals, Gewichtbestimmungenu. s. w. zog der Gemeindevorstand noch die Geerbten oder Vroghe-männer zu seinen Berathungen hinzu, welche dann den sogenann-ten Erbtag bildeten. Die Zusammenberufung des Erbtages istjedoch sehr selten erfolgt, und Geldern mußte mehrmals daraufdringen, bei Verkäufen von Gemeindeeigenthum doch die Geerbtenum Rath zu fragen. Die Geerbten erhielten für jede Sitzungzwei Schillinge.Die Gemeindeversammlungen fanden in dem auf dem Marktebefindlichen Rathhause statt, dessen „achterstes Stoeffken“ ähnlichder halben Ummer Schule und dem Söller der Dorfer Schulewegen Raumüberfluß noch 1727 verpachtet wurde.Unter der französischen Republik wurde das Budget vorher
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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
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