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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
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14Aus dem alten Viersen.Die Hochzeiten wurden stets mit großem Gepränge gefeiert,und sah sich schon Carl II. von Spanien genöthigt, durch Königs-placat vom Jahre 1668 eine beſtimmte Zahl von „Bruyloffs-gaasten“ festzustellen, welche unter strenger Strafe nicht über-schritten werden durfte. Dieselbe Bestimmung galt auch für eineebenfalls „Bruyloff“ genannte Feier, nämlich für die Primizfest-lichkeiten der Geistlichen, und ist uns in den Schöffenakten einFall aufbewahrt, wo ein Viersener Cleriker als Contravenient ineine bedeutende Geldstrafe verfiel. Ueber die Vorbereitungen zueiner solchen Hochzeit unterrichtet uns eine Vormundsrechnung von1786: „Den Snyder, de Bruytkleeder te maecken 1 Rr. 25 St.,de Bruytkist 8 Rx., aen Vertreckspenninck 1 Rx. 30 St., haerBroederken Pitter, de Bruyloffsgaasten eintelaeden, aen Teschengeldteenen Rixdaeler ende een paar nieuw Schoen.“ Auch war es ge-bräuchlich, daß außer den Hochzeitsfeierlichkeiten der Schoon= oderSchwiegervater des Bräutigams oder der Braut den Nachbarenein Fäßchen Bier auflegen oder sie mit Branntwein tractiren ließein Nachbarenrecht, dem man selbst auf gerichtlichem Wege Nach-druck zu geben wußte. So klagten um 1700 die Bewohner derEichelnstraße gegen Jan ter Streupen, der ihnen nur eine TonneBier hatte auflegen lassen, während sie von „alsulcken rycken Mandrei Tonnen beanspruchten. Ehescheidungen finden sich sowohlunter den Evangelischen in der vorfranzösischen Zeit, als auch beider allgemeinen Zulässigkeit derselben unter französischer Herrschaftnicht. Wiewohl sie unter den evangelischen Einwohnern gesetzlichzulässig waren, sah man sie doch ungern, weil, wie ein „tot Vier-sen voor de gereformeerde Kerck“ verlesenes Geldrisches Edict vom21. December 1782 besagt, „'t Scheyden der Houwelycken als't' gemeyn Welwesen, de innerlycke Ruste der Familien, t' belangden Kinderen seer naardeelig is.Drittes Capitel.Begräbnißwesen.In einem Testament aus dem Jahre 1720 wird von einemjungen Mädchen beim Tode ihrer Mutter gerühmt, daß sie „deWaerdtluydt den Disch gedeckt ende Eten en Drincken gegevengelyck oock de Naebueren, de welcke de Lyckluydens geladen, endeaen de Pilgers oock all gegeven Eten ende Drincken, ende wanneerhet Begraeffenis is gehalden worden, alsdaen heefft Beelken daertoeall gesubministreert een Duppen Botter, twee vierdel Erten ende voor