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der war nicht zufrieden, wollte noch mehr haben,schimpfte auch, und verlangte Beweis. Da gab einWort das andere, und es hieß: du Spizbub! duFelddieb!- Damit war er noch nicht zufrieden,sondern gieng vor den Richter. Da war nun frey-lich derjenige, welcher geschimpft hatte, übel d'ran.Leugnen wollt er nicht, beweisen konnt' er nicht,weil er für das, was er wohl wußte, keine Zeugenhatte, sondern er mußte einen Gulden Strafe erlesgen, weil er einen ehrlichen Mann Spisbube gebeissen habe, und ihm Abbitte thun, und dachte bei sichselber: theurer Wein! Als er aber die Strafeerlegt hatte, so sagte er:„ Also einen Guldenkostet es, Gestrenger Herr, wenn man eisnen ehrlichen Mann einen Spizzbubennennt? Was koster's denn, wenn man einamal in der Vergeßlichkeit oder sonst zueinem Spizbuben sagt: Ehrlicher Mann! cDer Richter lächelte und sagte: Das kostet nichts,und damit ist niemand geschimpft. Hierauf wensdete sich der Beklagte zu dem Kläger um, undfagte:„ Es ist mir leid, ehrlicher Mann!Nichts für ungut, ehrlicher Mann! Adies,ehrlicher Mann!" Als der erboste Gegner dashörte, und wohl merkte wie es gemeynt war, wollste er noch einmal anfangen, und hielt sich jetzt fürärger beleidigt als vorher. Aber der Richter, derihn doch auch als einen verdächtigen Menschen ken-nen mochte, sagte zu ihm: Er konnte jetzt zufricaden seyn.