Untere freie Aemter.
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s. Bedienstete.
Ärt
!>n, 5, .' (1777.) Die Ueberreiter, welche die Farbe der Stände tragen, kommen mit dem BegehrenHeil RechnungS-, Znstallationö- und GeleitSgeldern den Bedienten deS OberamtS künftig kein An-
^krfü ^ werden möchte. Dieses Begehren wird nebst dem 1768 auf dem Syndicat zu Frauenfeld darüber^ in den Abschied genommen. Absch. 395, 8 23.
«. Archiv.
^ d^^.) Die zur Sichcrstcllung deS Archivs der untern freien Aemter zu Bremgarten ent-Ordnung wird unter Ratificationsvorbehalt genehmigt. Nach derselben sollen die benachbarten Ge-!»>» ^ ! Elbach und Eggcnwyl sechs Männer in Bereitschaft halten, welche bei FcuerSgefahr mit zwei Karren»i>ch ^ herbeieilen. ES werden drei Kisten verfertigt, in welche in solchen Fällen die Schriften Ver-
den. Ahsch g 29.
7. Marchensachen.
^ a. Märchen gegen die Grafschaft Lenzburg.
(1767.) Die Märchen gegen die Grafschaft Lcnzburg bei Sarmenstorf und Hinterhend-^ '"it dem Landvogt wieder hergestellt worden. Ein Verbale darüber wird dem Abschied beigelegt.^ ^ ^ ^ ^ ^ Diese-Marchung wird ratificiert. Absch. 294, 8 23. s 7». z)774.)
^l>ale beauftragt, mit dem von Lenzburg die Landmarchen zu besichtigen und zu erneuern, ein
und zur Ratification den Hoheiten einzuschicken, Anstände, welche sich erheben sollten, so-^>e h > mitzuthcilen, endlich auch.die Märchen gegen andere hohe Gerichte durch verständige Vorge-hst besichtigen zu lassen. Absch. 36l, 8 30. » 7S. (t775.) Die Marchung gegen die Graf-^ ist in'ö Reine gebracht. ES bleibt bei dem eingesandten Verbale. Absch. 368, 8 29.^ 6. Märchen zwischen der Herrschaft Hilfikon und dem Twing Villmergen.
^770.) Schultheiß von Roll, Besitzer der Herrschaft Hilfikon, sucht um Genehmigung eineshh» damaligen Landschrciber errichteten MarchenbriefS an, betreffend die JuriSdictionömarchen
^ ^rsclb Hilfikon und dem Twing Villmergen. Unter Vorbehalt der Ratification durch die Stände
^'"hmigt, jedoch unter der Bedingung, daß, wenn über kurz oder lang etwas zum Vorschein^ sollc / ' diesem Marchcnbrief eine genauere Erläuterung gäbe, dieser Brief demselben nicht nachthcilig
!! (1771.) Der schon 1751 (»ic) errichtete Marchenbricf wird mit demvorbehalte bestätigt und der Canzlci der Grafschaft Baden befohlen, daö Instrument mit^ Vorbehalts auszufertigen. Absch. 323, 8 26.
c. Märchen gegen die obcrn freien Aemter.
^ (1775.) Dem neuen Landvogt wird aufgetragen, die „haldcnden" (sich senkenden) Marchstcine^ l>ifz»° ^"cn Aemter, namentlich im Boßwylcr- und Sarmenstorfertwing, mit beiderseitigen Oberäm-'chten. Absch. 368, 8 29. » 7». (1776.) Der Auftrag ist vollzogen. Absch. 379, 8 28.
^ 8. Landrecht.
^d>ill(1764.) Johannes Söhm, Maurcrgesell von Dornbirn, bewirbt sich um die Naturalisationw Boßwyl niederlassen. Da diese Gemeinde keine Einsprache erhebt, wird sein Begehren «ck re-