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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Mai 1777. 4SS

aber

°der ^llmchtS weiteres einlassen. Solothurn erklärt, daß eS, wenn die Eidgenossen unter einander zerfallen

^Tad ^^ud den andern angreife, die Anrufung einer fremden Macht nicht zugebe. Es nimmt den

» ^^orfenen Plan an, findet jedoch gut, daß derselbe auch auf diejenigen zugewandten Orte ausge-

i»lk^ solches begehren, und wünscht, daß die Verathung darüber noch vor dem BundcSschwur"e o?ka>>». ..... . . „ . . ^. . . . ^.. .. ...

Ghe,/ und die neue Rechtsform beschworen werde. Abt von St. Gallen und Wallis hätten lieberEr»...' diese Angelegenheit bei der dermaligen Zusammenkunft hätte ins Reine gebracht werden können,sich tsie zu bestimmende Zeit und den Ort gefallen lassen, Letzteres aber wünscht, daß die Sache

!»'"i>glich an die Hand genommen werde. Endlich vereinigt man sich dahin, den Hoheiten eine einzig^ Baden nach dem Bundesschwure abzuhaltende Tagsatzung vorzuschlagen. 8 10. I. Zürich,der - Baden beauftragt, durch ihre Gcheimräthe einen Entwurf dcS Ecrcmoniale, welches gegen-

»Wie ^^"^sischen Ambassade und umgekehrt bei der Legitimationö- und Bundesconferenz zu beobachten sei,je,, der Corrcspondenz mit derselben zu beobachtenden Curialien ausarbeiten zu lassen, legen einen

' derselbe wird aä instiuenckum auf die nächste Tagsatzung dem Abschied beigelegt. 8 Ii-

Die dreizehn Orte, Abt und Stadt St. Gallen, Wallis, Mühlhausen

""d Biel.

,z . "ubichiedung der Gesandten unter einander und beim Ambassador; Abschiedömahl in dessen Re-

^ouferenz der katholischen Orte während der außerordentlichen Tagsatzung zu

Sokotyurn, 24. Mai 1777.

l^»aat«<>rc>>I« Luccr» !

^ ^iich von Basel wiederholt in einem an die katholischen Stände erlassenen Schreiben und auch

^»d^'"ie abgeordneten Geheiinräthe von Ligcrz und Billicnx daö Ansuchen um Aufnahme in den^ Achten ^Ukt'rn, Schwpz, Zug und Abt von St. Gallen sind der Aufnahme nicht entgegen,

^ " katholischen Ständen keine neuen Beschwerden aufgebürdet und der Beitritt nur in so weit^'heitc,^ ^Bischof bei den Bcrathungcn weder über die eidgenössischen noch auswärtigen An-il^enüber Frankreich oder einer andern Macht, noch über das Bündniß selbst Bcisitz haben, son-»ick Honorificum des Einschlusses begnügen solle; die genannten Stände wollen sich jedoch von den

> '6 Die Gesandten von Uri, Untcrwalden, GlarnS «letzteres jedoch ohne Instruction), Appenzell,

. .'^"'^ülich Frcibnrg tragen Bedenken, einem andern Staate, als den im Bunde von 1663 cinge-^ ^"ßlahmc zu gestatten. Solothurn hingegen ist der Ansicht, daß die Neutralität, welche manzu erhalten suche, nicht wohl aufrecht erhalten werden könne, wenn die Lande^ andere schweizerische sicher gestellt seien. Aus diesem Grunde empfiehlt cS das Ansuchen- ^usch.j,. Gesandte des Abtö von St. Gallen erklärt, daß er den Austrag habe, den übrigen Gesandten^>z Da kein cinmüthigcr Beschluß zu Stande kommt, wird die Sache bis zur allgemeinen

dahin gestellt und daö Schreiben des Bischofs in unverfänglichen Ausdrücken beantwortet.