Juli 1767 309
»»/»""' ^ Baireuth <7) steuert Schaffhauseu nicht, für Speyer und Worms (8) tragen SchaffhausenTi uichts bei, auch nichts für die Gemeinden in der Ehurpfalz <9) und für Neureuth (1t), mit
^>hei " "'chtS für die ungarischen und piemontesischen Studenten <tt>. Bei der Steuer für Coste (15)üch Schaffhauscn. Appenzell und St. Gallen nickt, dagegen sagt GlarnS seinen Beitrag für Neurcittbl'kr,,'- ^ seinen für Großpolen <12) zu. In Beziehung auf den resugicrtcn Pfarrer Coste bemerkt dier»ics^^ ^'landtschaft, daß derselbe im Waadtlande eine Pfarrei erbaltcn habe, 2 bis 17, v. Zum BelnifH ^^^enbaueS für die waldensischc Gemeinde Pinache wird eine Beisteuer von 800 Gulden in ncunörtischcrff. ! ' " ein- ,,»d allemal »ck leoummonckanckiiin et intilü.inckim i» den Abschied genommen. 8 18,^"kh^stadt Skalen wird ans ihr Ansuchen sür ei» und allemal ein Beitrag von 200 Gulden in uenn-^ ßbr zuerkannt, Zürich, Bern und Mühlhausen geben sofort ilnc Zustimmung, die Gesandte»
Xcipr /^ürnde nehmen es ack refervnüum. 19. «?. Nock immer nicht hat die Einregistricrung der^ribi ^ Befreiung vom «Iiail tl'-mluiine und der lniite l»ii>ine bei den französischen Parlamenten undHxs "stattgefunden. Zwar hatte der französische Ambassador bei Anlaß der Negotiation in Genf die^>iu /' Zürich und Bern damit vertröstet, daß die Einrcgisteierung zugleich mit der Einregistricrung derd., ^ Deelaration über die Freiheiten der sckwtizerisckcn Kaufleutc in Frankreich stattfinden werde;Zch , darin bloß einen Porwand zum Aufschub erblickt, so wird einstimmig für gut erachtet, ein
Herzog von Chviseul und ein Begleitschreiben a» den Ambassador zu richten, K 21). L. Derte» Bküblhause» berichtet, daß er in Beziehung aus den Beisilz bei den LegitimationSconferenzen von
^I»ch. Acholischen Orlen eine günstige Antwort erhalten habe, und ersticht um die Befürwortung seinesÜli»b den noch nicht einwilligenden Stünde»! diese wird ihm einstimmig zugesagt, 8 21, Der
Beschwerde über Contraventionen geführt, tvelche in der Grafschaft Neuenbürg mit königlich»ich, ^ DeiertcurS zuwider dem Abschied von Aarau vom Jahr <708 vorgegangen sein solle». Da aber^ül^>,U'ao eigcntlick an der Sache sei, so wird sür gut erachtet, dem Staatsrath von Neuenbürg!» Ausdrücken von dieser Besckwerdc Kenntniß zu geben tind den Ambassador von dieser Perfügung
richtige»; die Hoheiten solle» in Zeit von vier Wochen ihren Entschluß Zürich mittheilen, X 22.
^ Zürich, Sckwvz und Zug,
" ^chwvz noch immer diejenigen wälsche» Käufer von Vieh, welche ihr Pich nicht im Lande Schwyziurben, z« Brunnen nicht weiter fabreu laßt, bis diejenigen, welche im Lande Schwyz ihr Vieh gekauft>>cu „^^^wrt si „b, so machen die Gesandtschaften von Zürich und Zug instructionSgcmäß dagegen Vor^ st»t,' ^ darauf hinweisen, daß ans'einer öffentlichen freien NcichSstraße keine Hinderungen dere»q dürfen, daß ein solches Versabre» schon gegen Fremde unstatthaft sei, geschweige denn gegen
i»iht» Stünde, und daß diese Maßregel keineswegs eine polizeiliche genannt werden könne, Sic er-
s-ic ^ ^ ^"vyzcrische Gesandtschaft, diese Vorstellungen „ihrem höchsten Gewalt" nachdrücklich vorzuführen,dir ^ ^ ^O'aiidlschasi fügt noch bei, daß sie, wenn dieses Ansuchen keinen Erfolg haben sollte, genöthigti» ^ ^ uns künftiger gemeineidgcnössischcr Zusammcnkuilft als eine die Bünde verletzende zur SprackcDie ichwyzcrischc Gesandtschaft erwidert nochmals, wie in Abschied 267, ihr Stand sehe die
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^ polizeiliche an und bleibe bei dem Landögemeindcbcschluß von 1760; das Angehörte will
^» hinterbringen, H 81, I. Zürich macht auf die Uebelstünde aufmerksam, welche durch den
^ dit ^ Zt>g ihrem Münzmandatc beigefügten Anhang herbeigeführt werden, wenn derselbe befehle,""den, welche in ihr Land kommen, ihre Zahlungen nach dem Münzmandat zu leisten haben, das