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Mär, 1766,
gefunden worden, welche darauf ausgehen, die genferische Constitution über den Haufen zu werfen »»»Annahme deS ConciliationSplaneS zu verhindern. Er fügte bei, daß er vom Herzog von Choiseul dieempfangen habe, zu erklären, daß im Fall der Verwerfung des Conciliationsplancs die Fehlbaren gestrast ^das Commercium in Frankreich werde verboten werden. Dasselbe eröffnete er auch den Commissarien. b ^p. Obgleich nun die Mediatoren von Zürich und Bern die Commissarien und die Repräsentanten, ^der Zahl, zu sich beschieden und sie zur Annahme ermahnten, über Grundlosigkeit der in der Stadtgebotenen Gerüchte sie zu belehren suchten und ihnen die Gefahren vorstellten, in welche Genf gcrathenwenn cS die Conciliation verwürfe; obgleich sie ferner durch Veröffentlichung von Erläuterungen l»Conciliationsplan, welche auch von de Beauteville und dem Kleinen und dem Großen Rath genehmigt ^die Genfer zu belehren suchten, wurde derselbe doch den 15. Dccember im ^ousvil gvnvral mit 1695 ^515 Stimmen verworfen. K 17 bis 19. q. Schon vor der Verwerfung hatte de Beauteville darauf'»^.,tragen, daß, wenn dieselbe eintrete, ein äugement ck« garantiv unter Vorbehalt der RatificationHoheiten abgeschlossen werden sollte, und halte erklärt, daß der König entschlossen sei, zu keinen weiter» ^ciliationSprojecten Hand zu bieten, sondern in der Eigenschaft als Garant zu entscheiden. Dievon Zürich und Bern machten den Vorschlag, einen P-Savis abzufassen, über welche Punkte die Garant» ^Erklärung vorerst abgeben solle. Diesem Vorschlag trat der Ambassador bei. Dieser präavi« enthielt d» ^.klärung, daß durch die Verwerfung des ConciliationöprojecteS die ConciliationSmittel erschöpft seien, ^Reglement von 1738 in seiner Kraft verbleibe, daß über die streitigen Artikel desselben die Garantie ei>»klärung geben müsse, daß diese Erklärung aber sich nur über die Wahl der SyndicS und das ckroitverbunden mit der Wirkung der Repräsentationen erstrecken werde, da dadurch die andern Streitigkeit»^selbst dahin fallen würden; daß diese Erklärung im Namen der Hoheiten selbst gegeben werden solle. ^ ,glaube man, daß es angemessen sei, die Mediation zurückzuberufen. Mit der Abberufung erklärteBeauteville nicht einverstanden. Dieser pxmvis wurde dann den Hoheiten überschickl; zugleich sandte ^bassador auch Schreiben an die Stände ab, die er vom Herzog von Choiseul für dieselben empfangen ^dem Auftrag, sie abzusenden, wenn die Conciliation verworfen werde. 8 20. i». Den 22. Deccmbcr550 Bürger den SyndicS eine Repräsentation des Inhalts, der Rath möchte sich mit ihnen über ihre 6'^,leiten vergleichen; einige Commissare ersuchen zugleich die Mediatoren, ihr Gesuch bei dem Rathe i» ^stützen. Es wird ihnen geantwortet, durch den Beschluß deS gönöral seien die Verrichtungen ^ ^
diatoren zu Ende; in Weiteres könnten sie sich nicht einlassen. Der Rath giebt zur Antwort,nähme deS Conciliationsprojectcs von seiner Seite habe er seine Begierde nach Friede hinlänglichConstitution habe das Glück, von der Krone Frankreich und von Zürich und Bern garantiert zu sein; ^ ^lägen die Streitigkeiten in deren Händen, und es liege im Interesse der Republik, dieselben zur Beileg»»^Händen zu überlassen. 8 21. Den 30. December zeigt de Beauteville den Mediatoren vonBern an. daß er den Befehl erhalten habe, Genf in Zeit von vier lind zwanzig Stunden zu verlasse» ^ ^Stände einzuladen, zu Ausfällung des Urtheils über die genferischcn Streitigkeiten in Kraft des ^garantiv ihre Abgeordneten nach Solothurn zu schicken; unterdessen solle alles in »tat» guo bleiben,
König nehme alle Glieder deS Gouvernements und diejenigen, welche auf dessen Seite stehen, fürsonen und Güter in Schutz. Daraufhin großer Schrecken in Genf; Mitglieder des Kleinen und desRaths verlassen die Stadt, insbesondere viele Weiber; HauSrath und Silbergeschirr werden wcggefü^ ^Medialoren suchen zu beschwichtigen; die Bewegung aber steigert sich noch, als die Nachricht ko»"»