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einzusehen und mit allen übrigen interessierten Ständen und mit Wallis über den Inhalt des ganzen Bu»^und über die dermalige Lage der Sachen sich brüderlich zu berathen. In diesem Sinne wird der Ent»"^eines Schreibens an Lucern dem Abschiede beigelegt. Den Ständen Schwpz und Zug erklären die Gesa»^schaften die Bereitwilligkeit ihrer Stände, ihnen zum Genuß aller Bundeöfrüchte behülflich zu sein, ^urnerische Gesandtschaft ist zur Untersuchung des Fünfzehnerbundcö nicht instruiert, nimmt daher v^c"Punkt aä rkkeronäum, «j 7. Ii. Die Gesandtschaft von Schwyz hebt die Uebelstände hervor, welche v"Vertheilung der „StaatSgelder" durch die vom Ambassador zu Slustheilern bestellten Privatpersonen het^führe, nämlich Mißtrauen, Uneinigkeil und Argwohn der Parteilichkeit; sie wünscht, daß künftig ^Gelder der Disposition ihres Standes übergeben werden, Es wird für gut befunden, im Namen vo»Schwyz, Ob- und Nidwalden und Zug seiner Zeit ein Borstellungsschreiben an den Ambassador abgehe" ^lassen; der Entwurf dazu wird dem Abschiede beigelegt. In katholisch GlaruS und Appenzell Innerrhe ^findet jene VcrtheilungSweise nicht statt, folglich fallen auch jene Uebelstände weg. In Jnnerrhoden »'bei Leib und Leben verboten, von fremden Fürsten heimlich „Perehrgelder" anzunehmen. 8 8. I. Umden katholischen Orten Einigkeit herzustellen, wird beschlossen, zu Untersuchung des Bundes von 1715Freiburg, Solothurn und Wallis zu einer katholische» Eonfcrenz einzuladen. Daö von Uri zu expediere^Schreiben wird acl istilio.inclum dem Abschiede beigelegt. K 9. k. Schwyz stellt auch den Antrag, daß ^neue königliche Reglement für das Garderegimcnl, welches einige Neuerungen enthalte und zu Besch«»"Anlaß gebe, da künftig alle Stände und die zugewandten Orte daran Theil haben sollen, einer Untersuch' ,unterworfen werden sollte. Die übrigen Gesandtschaften sind ohne Instruction und wollen daö Ä»ge>hinterbringen. Ii U). I. Es wird daraus aufmerksam gemacht, daß die Regleinente für die in verseht ^Diensten stehenden Regimenter ungleich seien, lind daß von Frankreich nicht ohne Grund der Porwurf g""'^werde, man bewillige von Seiten der Stände nichtvcrbündeten Fürsten mehr Portheile als der Krone 8^reich; eS wird daran der Antrag geknüpft, diesem Uebelstände durch eine Perordnung abzuhelfen. Diel"zug wird all iek«it!n,I»m genommen, 5» tl, «>. Endlich versichert man sich gegenseitig der bundeSbrüd"" ^Hülse, die dahin trachte, daß ein Bruder wie der andere behandelt werde, und daß man bis zu AuötrculSache mit einander Lieb und Leid tragen und brüderlich harmonieren wolle. 11 l2.
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Conferenz von Zürich und Bern.
Sokottjurn, 21. vis »0. März 17K4.
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Gesandte: Zürich. Heinrich Escher, Statthalter; Hans Konrad Heidegger, Seckelmeister. "Abraham Freudenreich, Penner; Friedrich von Mülinen, Penner. .<>>
Diese Conferenz wurde wegen Erneuerung der Kapitulation für die in französischen DienstenRegimenter Erlach und Lochmann zusammenberusen. — «. Nach der freundeidgenössischcn Begrüßung ^die Gesandten gegenseitig ihre Instructionen und besprechen die Art und Weise, wie bei der bevorst^ ^Unterhandlung zu Werke zu gehen sei. Dem Ambassador werden die Eredilivschreiben eingehändigt