September 1763. 231
Franz NiklauS Marcus Ignatius Gadi, S^ultheiß; Claudius Joseph Odet, des Raths. Solo->ur„. Victor Augustin von Roll von Emmcnholz, Ritter, Schultheiß, Urö Jakob Joseph Byß,Gemeinmann. Schaffhauscu. Anshclm Franz von Meyenburg, Burgermeister; Davideycr, Statthalter. Appenzell. Joseph Suter, Landammann von Jnncrrhodcn; Gebhard Zürcher, Land-. '"^un von Außerrhodcn. Abt von St. Galle n. Johann Victor Baron von Thum und Valsassine,Scheunen Raths und Landöhofmeistcr; Franz Joseph Mütter, Obcrvogt. Stadt St. Gallen. DanielBurgermeister; Heinrich Schlumps, Seckelmeister. Wallis. Mauritius Anton Wegcner, Land-r«ber; Joseph von Riedmattcn, Panncrhcrr. Biel. Alexander Jakob Wildcrmett, Venner.den außerordentliche Tagsatzung wird wegen der neuen Einrichtung der in französischen Diensten stehen-^^^wcizertruppen zusammenberufen, t». Eidgenössische Begrüßung. 8 1. I». Während der Marquisein der letzten Tagsatzung zu Fraucnfeld den Gesandten einiger Stände mündlich und später durch
^ imben den Ständen angekündigt hatte, er werde zum Zweck einer bessern Einrichtung der schweizerischenvon^^"^ Frankreich ein in sechs Punkten bestehendes Memorial überwachen, wurde den 1l). AugustErklärung an einige Orte abgeschickt des Inhalts, daß der endliche Entschluß des Königs dahinilen-sc^' ^°fern die Stände diese neue Einrichtung gegen sein Erwarten nicht genehmigen sollten, die cid-llebr ^ Osficiere entlassen und keine weitern Propositioncn angenommen, sondern die Verhandlungen ab-^rden. Die Regimenter von Lochmann, von Erlach und von Courten hingegen sollten bis zuA s ^ Eapitulation, oder so lange der König sie in Diensten behalten werde, auf dem alten Fuß verbleiben.
^.^""dtcn von Schwyz bei, daß laut Privatbcrichten nicht allein ihren Hauptlcutcn von Cebcrg^gebc>, ^ Eompagniecn werden entzogen werden, sondern daß auch von den formier« xänöraux die Ordrec ^)rcm Stand das burgundische Salz nicht ferner zu verabfolgen. Die Gesandtschaft von
^°rdei, ' ^ ^ Zurlaubcn nach dessen eigenem Bericht die avouierte Standcscompagnic bereits genommendächte ^ Man vereinigt sich in dem sehnlichen Wunsche, daß das frühere Dienstsystcm beibehalten werden^»>gWunsche, welcher in dem auf letzter JahrrcchnungStagsatzung projektierten Schreiben an den^Nai ^^^t war. Da dasselbe noch nicht abgegangen ist, so wird die Frage gestellt, ob es mit seinem
passenden Abänderungen abgesandt werden solle. Zürich ist der Ansicht, daß bei^chreib^^" ^ Dinge jcneö Schreiben nicht mehr abgegeben werden könne, sondern daß ein höflichesläni^l den Herzog von Choiseul, General der Schwcizertruppcn, abgefaßt werden sollte, worin dieder Jrrsti^^ Beschwerden niederlegen möchten; ferner, daß wegen Gebrauch der Truppen, Administration
^tiv>, ^>.!" Ordonnanz genaue Bestimmungen getroffen und zu diesem Zwecke der Weg zu einer Nego-Her^ werden sollte. Bern spricht sich ebenfalls für ein neues Schreiben auö und zwar an den
gegen die '" ^ welchem eine Entschuldigung wegen Verzögerung der Antwort und die Bedenken
^der„ Ordonnanz angebracht und die Hoffnung ausgesprochen werden könnte, daß den bestehenden^cher leichten Mitteln vorzubeugen sei. Wolle man ein solches Schreiben nicht im Namen sämmt-
>i»n blassen, so erbietet sich Bern mit Zürich allein dasselbe abzusenden. Lucern hat die beiden
estren i, Reglements geprüft, im ersten nichts gefunden, was dem gemeinen Soldat und den Offi-^dägu,, zweiten nichts, waö den Bünden und Verträgen zuwiderlaufe, und hat bereits in
^eilt, ^ Gewogenheit des Königs der Eidgenossenschaft zufließenden Vortheile eine Antwort
überdi wohlgefällig aufgenommen worden sei, sich aber darin auch das vorbehalten, waS
^ den andern Ständen etwa zugesagt werden möchte. Lucern kann daher von dieser Antwort nicht