Oktober 1726.
übergeben, welche bei der Verhandlung zu Grunde gelegt werden solle. Nach gepflogener Berathungdiese beiden Aktenstücke wird dem Prälaten geantwortet, daß die Gesandten keine Instruction hätten, einproject zu entwerfen, daß sie aber beide Eingaben ihren gn. Herren und Obern mitthcilcn wollten; jedochin dem Projekte, namentlich in Beziehung aus die aufzustellende Reciprocation, Schwierigkeiten vorhanden, n'cbftden eidgenössischen Freiheiten und dem Herkommen zu nahe treten; auch seien in der Tarissa die geringsten A»>^zu hoch. Nachdem der kaiserliche Plcnipotcntiarius darauf aufmerksam gemacht, daß die jetzigen Zeiten an^seien, als die zu Anfang der Erbvercinigung, und aber die Bereitwilligkeit ausgesprochen, so viel als inöjß^entgegen zu kommen, und die Gesandten ersucht hat, die Sachen möglichst zu befördern, statten alle Gegr»?^demselben ein Abschiedöcoinpliment ab. 8 1. I». Aus das von der schwyzcrischen Gesandtschaft instruetionsge^gestellte Ansuchen wird bei dem kaiserlichen PlenipotentiariuS Nachfrage wegen noch nicht erfolgter Antn"'"auf daS Schreiben gehalten, welches von letzter Jahrrcchnungstagsatzung in Betreff der Beschwerden über ^Zoll zu Canobbio an den Kaiser abgeschickt worden war, und ihm zugleich die baldige Erledigung dieses ^schäftes empfohlen. Der Minister erklärt den Gesandten die Veranlassung der Verzögerung dadurch, daß ^kaiserlichen Hose nicht geantwortet werde, bis man von den Orten, die es betreffe, die erforderlichen Nachri^eingezogen habe, und läßt sich das Geschäft empfohlen sein. 8 2.
254.
Cvnftrenz von Schwyz und Glarus.
nZII ach, 14. bi» 18. Octobce 1726.
!vci»5cöa>ciu» Glarusg
Gesandte: Schwyz. Joseph Franz Rcding von Biberegg, Landammann und Zcugherr. Gla^"'Johann Peter Zwicki, Landammann. ^
». In Betreff der Zoll- und Wcggeldsbesrciung an der Zicgclbrücke und der Befreiung vom ^Bitten, welche Schwyz für sich und seine Angehörigen, wie auch Einsiedel» für seine GotteShauSlenN ^Reichenburg anspricht, vereinbart man sich unter Ratisicationsvorbchalt dahin, daß es lediglich bei ^Abschied von 1647 sein Bewenden haben soll, nach welchem Schwyz die Zoll- und WeggcldSbesrciung ^beiden Orten genießen soll; Schwyz will dafür auch an der Schindcllcgi keinen höheren Zoll vom Weine,wie der alte Tarif laute, beziehen lassen. 8 4. ?». Glarus wiederholt seinen 1725 zu Lachen gemachten 9"^„wegen der Schissmeisterei und der in der Schiffung verlorenen Sachen," daß nämlich alles in KraftArtikels des Schiffmeistcrcibuchcs in den alten Stand möchte gesetzt werden. Weil aber die Schiffmeisier ^Wesen dagegen Beschwerde einzulegen haben, so soll Schwyz dieselben verhören und auf künftige Zn>a»^kunft sollen die Gesandten dafür Instruction erhalten. 8 5. «. Auf die Klage von Glarus, daß die vonob der Brücke aus der Glarnerseite in der Stille das Wasser also „versuchen", daß die SchiffmeisterSchifffahrt verhindert und gefährdet werden, wird unter Vorbehalt der Ratification verabredet, den La" ^zu beauftragen nach eingenommenem Augenschein „die erforderliche Gebühr anzuschaffen"; hat sich dann ff>zu beschweren, so soll er seine Beschwerden vor den Hoheiten selbst eröffnen. 8 6. «I. Um dem Aerg^vorzubeugen, das dadurch entsteht, daß die von GlaruS an Feier- und Festtagen auf der Wesencr-Sein',Wcsener auf der glarncrischen Seite an evangelischen Feier- und Festtagen fischen, (die evangelischen ^ '