Juli 1725.
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Bibercgg, Landammann; Johann Peter Zwiäi, Statthalter. Basel. Andreas Burckhardt, Bürgermeister;^kvb Christoph Frey, des Raths. Frei bürg. Franz Nielaus Gottrau, Statthalter; Walter Kucnli,^^elnicister. Solothurn. Hieronymus Sury, Schultheiß; Pcter Joseph Reinhard, Stadtvenncr. Schaff->au>e„ Johann Fclir Wcpscr, Bürgermeister; Johann Kaspar Murbach, Statthalter. Appcnzcll-Jnncr-^odc,i. Johann Martin Gygcr, Ritter, Landammann. Außcrrhoden. Lorenz Tanncr, Landammann.>ivt. Gallen. Joseph Anton Püntiner von Braunbcrg, des geheimen Raths und Landöhosmcistcr. StadtGallen. Christoph Hochrütiner, Bürgermeister und Rcichsvogt.
Eidgenössische Begrüßung. Auf einen daö Münzwcsen betreffenden Anzug, ob es nicht möglich wäre,^ uian sich über eine gleiche Probe in der ganzen Eidgenossenschaft vereinbare, und wie man der immerWern Zahl der nnprobehaltigen Reichs- und andrer Münzen steuern könne, zeigt die Discussion, daß keine^Pcinlmrnng zu hoffen sei; den Landvögtcn in den gemeinen Hcrrsebaslcn aber wird neuerdings aufgetragen,^ Unprobchaltigcn Reichs- und andern Miinzen zu verbieten und zu verrufen. Aus Berns Beschwerde über^ win Gebiet in großer Zahl eindringende Frciburgcr-Münze erklärt Frciburg, daß es diese Münze mit Dub-^ zu 128 Batzen wieder einzuwechseln geneigt sei. 8 1. I». Wegen der noch nicht gehobenen BeschwerdeM des Schadens, welchen die Eidgenossen in Frankreich in Folge der vielen Variationen in Werthung der^ ' und Silbersortcn, sowie auch der Einführung der königlichen Bank und Papiere erlitten haben und trotz^ "Holter Gegenvorstellungen noch immer erleiden, wird beschlossen, nochmals durch den Ambassador an denein schriftliches Ansuchen um Abhülfe gelangen zu lassen. 8 2. ». Jean Pierre Dunant und Pierreliv^ Nevers niedergelassene Eidgenossen, beschweren sich, daß sie entgegen den der schweizerischen Na-
ihr- Frankreich orthciltcn Privilegien mit allerhand Auflagen beschwert werden, und bitteil um Schirm für^ Privilegien. ES wird beschlossen, durch Vermittlung der solothurnerischen Gesandten dem Ambassador ein^^kehllingsschrcibcn zu Gunsteil der Petenten übergeben zu lassen und um Aufrcchthaltung der eidgenössischen^^G'gicn anzusuchen. 8 3. «I. Auf den Anzug Basels, der Session anhcimzustcllen, ob der nach StraS-^ kommenden künftige» Gemahlin des Königs von Frankreich, Prinzessin LeSzczynska, im Namen der Eidge-^b'»jchcfft die erforderliche Ehrcnbczeugling und Gratulation abgelegt werden soll, wird beschlossen, in ge-bt/'-'" Ruinen nichts vorzunehmen, davon diesem Verlöbniß den Obrigkeiten keine Notifikation gemacht wor-hingegen Basel zu überlassen, für sein Ort das zu thun, was cS für dienlich erachte. 8 « » Es
udermals eine Betteljägi auf die ersten drei Tage Septembers, Octobcrs und Novembers angesetzt; die^ ^'ögtc sollen daS voriges Jahr publicicrte und jetzt wiederum bekräftigte Mandat streng vollziehen, jedem>ie/ werden fernere Dispositionell vorbehalten. Die Gesandten von Schwyz und GlaruS, ohne Jnstruc-uchmcn es -,<1 lolilicundum. Basel und Schaffhauscil finden dieses Mandat lind die Betteljagi für ihre^bllion bedenklich, wollen aber solche Anstalten treffen, daß dergleichen Strolchcngcsind der Muth, ihrenN,'l- " ^ kommen, vergehen werde. 8 5. I'. Freiburg und Solothurn wünschen, daß wieder die alte^lsil für die Tagsatzung gewählt werde; die meisten Gesandten sind instruiert, zu einem gemeinsam
^ ">d>m Orte zu stimmen; Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug nehmen den Anzug aü rotorentlum. 8 6.Zöll^' der an den östreichischcn Grenzen noch immerhin von den eidgenössischen Waaren bezogenen
beschlossen, obgleich auf die srühcrn Schreiben isicht cinmal eine Antwort eingetroffen ist, nochmals indj^'^iZknössijchcm Namen an den Kaiser zu schreiben lind den Schultheißen von Erlach zu ersuchen, eine CopicAly ^ ^^"bciis bei» Prinzen EugcniuS von Savoycn zu übermachen und ihm das Geschäft zu empfehle».
St. Gallen, welcher bei den frühem Schreiben nicht bctheiligt war, nimmt auch jetzt nicht an dem
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