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November 1721.
Tarif den Zoll beziehe. Die berncrische Gesandtschast verspricht, die Sache zu untersuchen und Abhülfe aus-zuwirken. 8 29. l. Frciburg beschwert sich, daß seinen Angehörigen für Pferde, welche sie zu Langnau Mihren eigenen Gebrauch gekauft, zuwider dem Abschied von 1696 Trattcngcld in berncrischer Botmäßigkeit ab-gefordert worden sei. Die berncrische Gesandtschast giebt darüber genügende Auskunft und verspricht, daß »>^jenem Recesse nachkommen werde. 8 39.
Mm> sehe auch im Abschnitte Herrschciftsangelegcnhciten:
Schwaezcnburg, Orbc "mit Tscherliz, Graiidson und Murten überhaupt:
Art. 7.
Schwarzeuburg.
Art. 92 und 93.
Orbc mit Tscherliz.
Art. 1S2 bis 194.
Grands ou.
Art. 661 bis 671.
M urt.eu.
Art. 903 bis 907.
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Gemeineidgenösstsche Tagsatzung.
Baden, 14. bis 25. November 1721.
^Staatsarchiv Zjiirich.Z
Gesandte: Zürich. Johann Jakob Ulrich, Bürgermeister; Heinrich Hirzcl, Statthalter. Bern. ChristiSteiger, Schultheiß; Johann Anton Tillier, Alt-Vcnncr. Lucern. Franz Placidus Schumacher, dcö innU"Raths; Jakob Franz Anton Schwyzer von Buonas, des inner» Raths. Uri (Niemand). Schwyz (Niemand)'O bw a ld cn. Johann Melchior Stockmann, Statthalter und Landshauptmaun. Nidwaldcn (Niemand).(Niemand). Glaruö. Johann Heinrich Zwicki, Landauunann; Lorenz Karl Rcding von Bibcrcgg, Land^statthalter. Basel. Andreas Burckhardt, des Raths und Obcrstzunftmeisler; Niclaus Härder, Deputat »wdeS geheimen Raths. Freiburg (Niemand). Solothurn. Johann Jakob Joseph Glutz, .SchultlM^Hieronymus Snry, Stadtvenncr und des geheimen Raths. S.chaffhauscn. Felir Wepfcr, Seckclmciß^'Kaspar Murbach, Scckelmeister. Appenzcll-Jnnerrhodcn. Johann Martill Gyger, LandammannPannerhcrr. Außerr h ode n. Lorenz Tanner, Landammann. Abt von St. Gallen. Joseph Antontiner von Braunbcrg, Landshofmeister. Stadt St. Gallen. Christoph Hochrütiner, Bürgermeister. 'Abraham Scholl, Bürgermeister; Peter Haas, Venner.
Veranlassung zur Ausschreibung dieser Tagsatzung ist das Werdcnbergcr-Gcschäft. t». Zürich eröfs)'^'daß es auf die Nachricht, Glarus sei gesinnt, die Werdcnberger wegen ihres fortdauernden Ungehorsamsder Hand gehorsam zu machen", eine doppelte Gesandtschaft nach Glarus geschickt, um von diesem Vorh^abzumahnen. Zwar sei der „Ucberzug", durch welchen übrigens niemand Schaden zugefügt worden sei,mehr rückgängig zu machen gewesen; hingegen hätte seine Gesandtschaft nach Zurückkunft der glarnerischen 2)^'^in Verbindung mit der von Uri und Schwyz die Werdcnberger der Milde empfohlen. — DarausSchreiben von den nicht vertretenen Ständen verlesen, in welchen sie ihr Ausbleiben entschuldigen; die ^geben ihre Zustimmung zu den zu fassenden Beschlüssen schon im voraus, die andern wollen ihre Geda»'über den Abschied einsenden. Unter den noch nicht vertretenen Ständen ist Anfangs auch Glarus. DsP