August 172t. 227
Urzeit ZlMllatioii den Kaiser gestatten wolle, — Bei der Erfolglosigkeit der bisherigen Maß-^gcln glaubten nun die schaffhauscrischen, Deputierten, daß die Notwendigkeit gekommen sei, ernstere Maßregeln^ ^greifen, zumal da sie fürchteten, die beiden Fürsten möchten auf kaiserlichen Befehl, wenn nicht durch mili-^rische Erceution, doch durch eine Delegation, um die Ungehorsamen zur Huldigung zu zwingen, ctwaö vor-"ehmen, das ihrcin Stande prajudicicrlich wäre, wünschen aber, daß mit der Erceution in Gegenwart dersandten der Anfang gemacht werde. Die Gesandten aber erklären, daß sie zu ernsten Maßregeln keine Jn-^rtion hätten. Unterdessen wird HanS Giscl nochmals verhört; er bleibt bei dem Entschlüsse nicht huldigen^ wollen, wenn die Andern es nicht thäten, selbst wenn eö ihn den Kopf koste, und giebt nachträglich dierrbinduiigsformcl, an, zu welcher sich die Ungehorsamen gleich Anfangs durch Unterschrift verpflichtet hatten,"chdem die Deputierten von Schaffhausen ihre Meinung wiederholt hatte», daß jetzt die Zeit zum ernstlichenschreiten gekommen sei, eröffnet LucernS Gesandtschaft, daß sie instruiert sei, nicht nur bloS zu gütlichen^ ^telu zu stimmen, sondern auch von ernsthaften abzumahnen; cS bleibe ihr, sowie auch den andern Gesand-nichts anderes übrig, als den Vorschlag Schaffhauscns ihren Obern zu hinterbringen; sie ist jedoch der^nht, daß es, da noch keine Berichte von Wien, noch anderswoher angekommen, noch nicht an der Zeit sein""chte, zu ernstlichen Mitteln zu schreiten. Um die noch immer ausstehende schriftliche Antwort auf die Vor-^ Gesandten von Zürich und Uri von den Wilchingcrn zu erhalten und dieselben nochmals zu einer^ Medung mit den Gesandten aufzufordern, wird Secrctarius Hottingcr abgesandt. Nach langen Unterhand-bmigt er dieselbe zurück dcö Inhalts, die Wilchinger wollten bei der kaiserliche» Erkanntniß bleiben,/ Rückkunft ihrer beiden Abgeordneten von Wien erwarten; würden sie nicht Gewalt von Seite Schaffhausens"rchte,^ so würden sie gerne auf Hottingcrö Einladung hin in NeuhauS oder Haslach mit den Gesandten^ bnals reden; durch diese Furcht veranlaßt, hätten aber bereits eine Anzahl Männer die Flucht ergriffen,^""^iags den 28. August statten die schaffhauscrischen Deputierten vor Räth und Burgern Bericht über den^»g der Verhandlungen ab. Es wird der Beschluß gesaßt, den Gesandten anzuzeigen, daß RäthcnBürgern bei dem jetzigen Stand des Geschäftes nichts mehr übrig bleibe, als „daß eine, wiewohl nichtEilende, doch auch nicht allzulang verweilende Erceution, nicht zwar wider Alle insgemein, sondern nureinige der schlimmsten Rädlinführer lind Aufstifter der übrigen Unwissenden bei gelegener Zeit vorgc-
werden müsse." Sie bäten die Gesandten, ihren Obern davon Kenntniß zu geben, und versähen sich
^ getreuen Aufsehens und der bundeSgcmäßen Assistenz der übrigen Orte. Die Gesandten übergeben darauf
. ' Deputierten ihrerseits folgendes Gutachten. 1) Den Wilchinger» soll vor ihrer Abreise angezeigt werden, daßdt di-e«,-... . . — . .. -
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^'selben nochmals im Namen der ganzen Eidgenossenschaft auffordern, an dem von ihrer Obrigkeit anzu-^'deu Tag der Huldigung' dieselbe zu leisten, und daß sie ihnen nochmals Amnestie und Erledigung ihrer
^'^cn »ach Recht und Billigkeit versprechen. 2) Im Falle dcö Ungehorsams soll die Hand von ihnenund die angebotenen Gnaden zurückgenommen werden. 3) Die Gehorsamen sollen unter Be-^ Gerechtigkeiten und Privilegien des obrigkeitlichen Schlitzes und der Gnaden versichert werden,
vi» ^ "'^le jemand zu Wien beauftragt werden, die Alissagen der beiden abgeordneten Wilchinger in Erfah-Ä-^U'gcn, deren Unwahrheit darzuthun und dahin zu wirken, daß dieselben mit Bezeugung des'bllleus »ach Hause und zur Huldigung gewiesen werden. 5) Die Gesandten wollen Alles in Treuen^^'ringcn. 6) Die Particularcn möchten ermahnt werden, keine Drohungen gegen die Wilchinger'Mohr,,. 7) Bei Auökündung der Huldigung soll den Gehorsamen bestätigt werden, waS die Gesandten^ zugesagt haben. Für Nr. ck—7 wird die Ratification vorbehalten. ES werden ferner mit Bcistim-
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