Mai 1720,
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Bern wiederholt seine schon zu St. NiclauS eröffnete Beschwerde wegen der Ablage zu Solothurn und^U'igernng der Zölle, Solothurn beruft sich aus seine Erklärungen in ^ jenem Abschied und aus Instrumente1277, 1281, 12119, 1330 und 1427, will aber zur Beschleunigung deS DurchpasseS der Waaren einenwhneii an der Aar errichten. CS beschwert sich bei dieser Gelegenheit unigekehrt Solothurn über ZollS-^Mingen und Errichtung einer Wage zu Brugg von Seite BrrnS. Letzteres behauptet, dasi jene Jnstru-'"e»te sich stloo aus die Waaren, welche über Land geführt würden, beziehen, während Solothurn entgegnet,^ früher die Bcrführung der Waaren zu Wasser nicht Sitte gewesen sei, sonst die Instrumente auch vongeredet hätten, 8 12. i». Bern beschwert sich nochmals, daß die Amtleute des Standes Solothurn am"chcggberg zum Nachtheil deS großen Spitals zu Bcrn'der Stock-, Rcuti- und Almendzchntcn zu Schnott-Biezwyl und Lüterswyl hinlcihen und beziehen, während jenem Spital der Haupt- oder große Zehnten^steche mW ,,^ch Vcrfluß von drei Jahren jener Zehnten diesem sollte einverleibt werden. Solothurn bezieht^ auf den bisherige» Posseß und den Abschied von St. Nielans, führt Beispiele an, nach welchen Bern'>rr j„ dergleichen Zehntensachen gegen Solothurn eben so verfahren sei, und beleuchtet die Natur deS Zchn-' Zu Schnottwyl. Schließlich trägt eS auf AuSmarchung des großen Zehntens an; Bcrn gibt nicht Handjcd" ^ ^ NernS Beschwerde, daß zu Schnottwyl, Biezwyl, LütcrSwyl und Biebern nicht vonder da baue, die Primizgarben, wie der Spital sie nach dem Urbar heische, gegeben, sondern den Ge-^Ihainen nach entrichtet werden, erklären die solothurncrischcn Gesandten, daß sie dem Spitale jenes Recht, wie^ u» Urbar enthalten sei, nicht bestreiten, ersuchen aber Bcrn, zu Erleichterung der Unterthancn, dieselben^echtjamcn nach, wie zu Messen, beziehen zu lassen. 8 14. Z». Die solvthurncrische Gesandtschaft bemerktdie BernS über die Zerstückelung der dem Spital zugehörigen Lehengütcr im Buchcggberg, daßlsichcnds die Zerstückelung der Lehengütcr eingerissen sei, so daß keine Abhülfe möglich sei. 8 15. «> BernS
?^"dtschaft ^
-ANindurbar durch seine Schreiber bereinigen lasse. Solothurn weist den Antrag von der Hand, nainenMH
trägt daraus an, Solothurn möchte sich nicht entgegen sein lassen, daß der große Spital daS
^ dadurch seinen landesherrlichen Rechten zu nahe getreten würde, während Bern behauptet, daß eine solche
„ ""^lung bloS eine zwischen dem Lchcnherrn und Lehenmaun sei und der Lehenhcrr das Recht habe, seinelltlcu
Pfründe
hnileutc „zu bescheiden." 8 16. i. Bern klagt, daß die bodenzinSpflichtigen Lehen- oder Schupissengütcr derFast" ^ ^üßiingeit zerstückelt worden und theilweisc verloren gegangen seien. Solothurn verspricht, für letztem
gute Justiz zu administrieren. 8 17. Eben dieses Versprechen gicbt es gegenüber der Klage Berns,' Einige die der Pfarre Lüstlingen gehörigen Ehrschätzc von obigen Gütern nicht entrichten. 8 18. t. Bcrni» daß die Pfarre Lüstlingen den Zehnten nicht erhalte von dem Weiher zu Ncnnigkofcn, der Insel
st'si ^ daselbst und vom Häsclackcr. Solothurn vindicicrt denselben dem St. UrsuSstifte. 8 19. ». Bcrngroßen Spital zu Bcrn sticht verwehrt werde, Plätte von den zehnten- und bodenzinSpflich-
^h>u Lüfilingen aufnehmen zu lassen. Solothurn gestattet cS, insofern eS mit Vorwisscn deS
stl Lüstlingen von jedem Fuder Holz zehn Batzen geben müsse, 8 21. Hv. ferner, daß der Wcrchzchntcn
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"""»INS am Buchcggberg tind der intercssierten Parteien geschehe. 8 20. V. Bern ahndet, daß der Prädi-
Tch>"^ vorhandenen Titeln entrichtet werde, 8 21. x. endlich daß, als der Pfarrer zu Lüstlingen einenuhnmehcr für seine HatiSarbeit im Hause gehabt habe, Schuhmacher von Solothurn sammt dem Wcibcl^ "d PfrundhauS gedrungen seien und jenen Schuhmacher gepfändet haben, wodurch den Rechten deSBern zu nahe getreten worden sei. Solothurn gesteht dem PfrundhauS keine Freiheit zu. 8 23.vlvthurn beschwert sich, daß der Prädicant zu Lüßlingcn Wein ausschenke. BernS Gesandtschaft findet
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