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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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April 1716, ^3

dcrnerische Gesandtschaft nimmt diese Beschwerde in den Abschied. 8 2-1, " Verde ?!mlc "^arctt daß w^bei diesen Verhandlrutgon allegiert und angebracht, auch zu allegieren und vorzubringen unterlasse,: worden,keinem von beiden Thcilen zu einiger nachchciligcn Conscgumz gezogen werden soll. 8

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

An der Treib, 3. April 1716.

IMrwIv Stidwaldcn.I

Gesandte: Uri. Karl Anton Püntiner von Braünbcrg, Landammann und LandSfändrich; Karl AlpbondBcßlcr, Panncrhcrr und Alt-Landammann; Kall Baltbasar Lusscr, Seckelmcistor. Schwyz. Joseph Anton^cding von Bibcrcgg, Landammann; Gilg'Christoph Schorn», Alt-Landammann; Oberst Kvd. Nidwalde n.^gnaz Stulz, Landammann; Franz Remigius Zelgcr, dcS Raths.

Auf dao Ansuchen dcö vcnctianischen Residenten, Gio. Maria Vinccnti, ihm die Werbung eines Ba-bullons zu gestatten, finden die Gesandten, daß, obgleich der Eifer zur Mitwirkung bei der Bekämpfung deS^ustcnfcindeS vorhanden sei und der Papst durch den Nuntius auffordere, dem Ansuchen zu entsprechen, dcn-die Capitulation nachthcilig und gefährlich sei. Man kommt übcrein, daß dieselbe von den drei Orlen^einander vorher nach der schon von Schwyz vorgelegten Weise.verbessert werden, und daß die Republik«ledig selbst an die Orte schriftlich gelangen solle; ferner, daß man bei dieser Gelegenheit mit Venedig ingleiches Bündniß z» kommen trachten möchte, wie Züpich und Bern, welche im lohten Kriege HülfSgclder"ll'r bekommen haben sollen; endlich sei die Erlaubniß zur Werbung an die Oeffnung des mailändischen Passess" Rülpse,,. Alle drei Orte sollen gemeinsam handeln.'--) I», Auf Verlesung mehrerer Schreiben von Abbatc^uliani wird beschlossen, den Obrigkeiten die Zweckmäßigkeit einer durch Luccrn auszuschreibenden katholischen. "nferenz vorzustellen, um eine vertrauliche Bcrathung sämmtlichcr katholischen Orte zu ermöglichen und dcn-^lbe>, die Nothwcndigkcit treuen Zusammenhalte»» ans Hetz zu legen, sowie die eifrige Jnclination, so in allenOrten zu „Bcschüßung der Christenheit" verspürt werde, und zu zeigen wie die Vermittlung de? Papstes zu Vielem^helfen könne. 8 ck. «I. Schwyz und Nidwalden tragen darauf an, daß, wenn der freie Handel und Wandelbv» dem Stato di Milano nicht erhältlich sei, die Orte zu gleicher Sperre sich entschließen möchten, da WallisPuchen Mitteln ihnen de» Paß eröffnet habe. Dagegen wird aus die „Unbcstandhaftigkcit" in den Ortenb'b aus die Beschwerden der cnnctbirgischcn Angehörigen hingewiesen, welche sich erheben dürften, wenn sie nichtsjhrx„ Ländern in daö Mailändische verkaufen könnten. Die Sache wird ml rvforonckum genommen. 8 5.

Man sehe auch im Abschnitte Herrsch astsangclcgenheiten:

Bellen;, Bollen; und Rivicra.

Art. 55. und 56.

) Schwyz will 666 Mann bewilligen, wenn die mehrern katholischen Orte sie werden bewilligt haben; es sollen 16 Louistha-lcr als Sipgeld bezahlt werden, nur soviel, weil es gegen die Türken gehe. (LandSgcmeinbuch.) Der Resident macht denSrtcn Hossmmg aus die Oessnung des Passes und eine Allianz der katholischen Orte mit Venedig. (Nidwalden Rathschlag-buch).